Chronik

Hunde gequält: Haftstrafen für Huskyzüchter

Drei Betreiber einer Hundezucht aus dem Waldviertel sind wegen Tierquälerei am Landesgericht Krems schuldig gesprochen worden. Die Verurteilten sollen zumindest zwölf Huskys unnötige Qualen zugefügt haben. Zwei Urteile sind rechtskräftig.

Laut Anklage sollen die Hunde in der Huskyzucht zumindest zwei Wochen nicht genug Futter bekommen haben. Ein Hund sei deswegen gestorben. Vier augenscheinlich verletzte und kranke Hunde wären zudem nicht versorgt worden. Dazu soll die Unterkunft der Hunde abstehende und scharfkantige Drähte sowie teilweise defekte Gitter ausgewiesen haben, hieß es in der Anklageschrift weiter.

Solche Missstände seien in der betroffenen Huskyzucht nicht zum ersten Mal vorgekommen, hieß es aus dem Landesgericht Krems auf Anfrage von noe.ORF.at. Die Betreiber – zwei Männer im Alter von 56 und 23 Jahren sowie eine 56-jährige Frau – hätten bereits einschlägige Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte.

Vier Monate Gefängnis

Aus diesem Grund sei die Strafe diesmal härter ausgefallen, sagte ein Sprecher des Landesgerichts. Alle drei Betreiber wurden am Donnerstag zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, acht Monate bedingt und vier Monate unbedingte Haft. Zwei Urteile sind bereits rechtskräftig. Einer der verurteilten Männer bat um eine Bedenkzeit von drei Tagen, weil er im Verfahren nicht durch einen Verteidiger vertreten war.