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Mehrfache Vergewaltigung: Prozess gestartet

Am Landesgericht Korneuburg hat am Mittwoch ein mehrtägiger Vergewaltigungsprozess gestartet. Ein 40-Jähriger aus der Musikbranche wird beschuldigt, mehrere Frauen vergewaltigt zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.

Beim 40-jährigen Beschuldigten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen Vermittler von Künstlern und Produzenten im Musikbereich. Der österreichische Staatsbürger lernte in dieser Funktion viele junge Frauen kennen, die in der Branche Fuß fassen wollten. Diese seien „teils sehr naiv und ließen sich vom Angeklagten leicht täuschen und ausnutzen“, sagte Staatsanwältin Gudrun Bischof in ihrem Eröffnungsvortrag.

Vier Frauen soll der bisher strafrechtlich Unbescholtene mithilfe alkoholischer Getränke K.o.-Tropfen verabreicht haben. Später soll es zu Vergewaltigungen der wehrlosen Personen gekommen sein, u.a. auch im Tonstudio des Beschuldigten im Bezirk Tulln, wo er sich immer wieder mit jungen Frauen getroffen haben soll.

Beschuldigter sitzt seit Dezember in U-Haft

Beim mehrtägigen Prozess, der am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg gestartet ist, wird dem Mann auch Körperverletzung, fortgesetzte Gewaltausübung und gefährliche Drohung angelastet. Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Ende 2021 hatten zwei laut Staatsanwältin Bischof unabhängig voneinander getätigte Anzeigen den Fall ins Rollen gebracht. Der nunmehr Angeklagte wurde festgenommen, er sitzt seit 15. Dezember 2021 in Untersuchungshaft. Später erstatteten fünf weitere Frauen Anzeigen.

Auch drei Ex-Partnerinnen erstatteten Anzeige

Unter ihnen waren auch drei ehemalige Partnerinnen des gebürtigen Wieners. Sie gaben an, während der jeweiligen Beziehung ebenfalls von dem Mann vergewaltigt worden zu sein. Außerdem seien die Beziehungen über einen längeren Zeitraum hinweg von Streit und wiederkehrender Gewalt und emotionaler Abhängigkeitsverhältnisse zum nunmehr Beschuldigten geprägt gewesen. Die verspäteten Anzeigen würden unterstreichen, „welche Angst“ die Opfer vor ihrem Ex-Partner gehabt hätten, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

Bischof verwies auf ein psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Peter Hofmann, nach dem vom 40-Jährigen große Gefahr ausgehe, analoge strafbare Handlungen „in absehbarer Zeit zu begehen“. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum seien daher gegeben.

Verteidiger: „In der Szene geht es wilder zu“

Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig. Weitere Angaben machte er auf Nachfrage des vorsitzenden Richters jedoch nicht. Verteidiger Klaus Ainedter sah „keinen einzigen objektivierbaren Beweis bei sieben Zeuginnen“. Außerdem gehe es in der Szene „generell wilder und freizügiger zu.“ Anhand der Schilderungen könne ein „False memory syndrome“ vorliegen. Auch die psychiatrische Expertise zog Ainedter in Zweifel. Hier führte der Jurist zwei eingeholte Gegengutachten von Privatsachverständigen ins Treffen.

Der Prozess wird am Mittwochnachmittag mit dem Vortrag von kontradiktorischen Einvernahmen von Zeuginnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Als weitere Prozesstage gelten vorerst der 11., 13. und 20. Juli sowie der 2. und 3. August.