Gericht

Militärkommandant vor Gericht: Prozess vertagt

Im Fall des mutmaßlichen Übergriffs auf eine Mitarbeiterin durch den mittlerweile suspendierten Landesmilitärkommandanten Martin Jawurek hat der erste Verhandlungstag kein Urteil gebracht. Die Verhandlung wurde vertagt, um noch mehr Zeugen zu vernehmen.

Der erste Verhandlungstag in der Causa ging am Dienstag im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten großteils ohne Beobachter und die zahlreich erschienenen Medienvertreter in Szene. Noch vor der Befragung Jawureks, der sich wegen des Verdachts der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten muss und die Vorwürfe bestreitet, wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Opfervertreterin ausgeschlossen. Auch die Einvernahme der Frau, die per Video vorgespielt wurde, war für die Öffentlichkeit nicht zu sehen.

Jawurek vor Gericht
APA/CHRISTOPHER ECKL
Jawurek vor Prozessbeginn

Der Vorfall, um den es im Prozess geht, soll sich am 8. November des vergangenen Jahres zugetragen haben. Damals gab es laut der Staatsanwältin zwei Veranstaltungen in der Kaserne in St. Pölten. Mehrere Gäste seien später noch zusammen gesessen. Jawurek war „als Chef des Hauses dabei“, das mutmaßliche Opfer dienstlich. Der nunmehrige Angeklagte sei „etwas angeheitert“ gewesen, habe „ein paar Gläschen getrunken gehabt“: „In diesem Setting kam es zu dem Vorfall, der uns heute beschäftigt“, sagte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag.

Staatsanwältin: „Machtposition ausgenutzt“

Der Landesmilitärkommandant habe die Frau unter dem Vorwand eines Vier-Augen-Gesprächs in ein abgedunkeltes Nebenzimmer gelockt – was Verteidiger Manfred Ainedter zu Beginn des Verfahrens freilich bestritt. In dem Raum soll sich Jawurek der Betroffenen angenähert und ihr Komplimente gemacht haben. Später habe er die Hose geöffnet und sein Gegenüber aufgefordert, dasselbe zu tun. Mit der Aussage „Du willst ja in die Küche rüber“ soll der Militärkommandant dann recht offensiv auf eine mutmaßlich vom Opfer angepeilte Versetzung angespielt haben. Danach kam es laut Staatsanwältin zum Geschlechtsverkehr – der Beschuldigte habe in dem Fall „seine Machtposition ausgenutzt“.

Laut Staatsanwältin haben Opfer und Beschuldigter „ihr ganzes Leben im Bundesheer verbracht“, beide seien „tief in der Struktur“ verhaftet. Es habe ein Autoritätsverhältnis bestanden, die betroffene Frau sei in der Gastronomie tätig gewesen. Jawurek und die Mitarbeiterin kannten einander seit sieben Jahren. Es sei bis November 2022 ein „gutes, professionelles berufliches Verhältnis“ gewesen. Privaten Kontakt gab es demnach keinen.

Die Frau wandte sich später an ihren Vorgesetzten, der den Vorfall letztlich intern meldete. Vom Verteidigungsministerium wurde schließlich Anzeige erstattet. Etwas, das das Opfer nach Angaben der Vertreterin der Anklagebehörde gar nicht im Sinn hatte. „Sie wollte keinesfalls, dass das ans Tageslicht gerät“, es sei der Frau „super unangenehm, dass das jeder weiß“.

Verteidigung ortet Widersprüche

Verteidiger Ainedter betonte in seinem Anfangsstatement, dass er stets von einer Einstellung des Verfahrens überzeugt gewesen sei. „Die Vorwürfe stimmen allesamt nicht“, sagte der Rechtsanwalt. Das Opfer habe niemals irgendwie zu erkennen gegeben, dass es den Geschlechtsverkehr nicht wollte. Hinzu komme die „konstruierte Geschichte mit der Versetzung in eine andere Dienststelle“, was damals aber „nicht zur Debatte stand“. Noch dazu habe der Angeklagte – obwohl „oberster Chef“ – nichts mit dem Personalwesen zu tun gehabt.

Generell stehe „Aussage gegen Aussage“, konstatierte Ainedter. Das Opfer habe sich jedoch zuvor mehrfach in Widersprüche verstrickt. Es liege ein „nicht sehr kluger Fall eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen erwachsenen Menschen“ vor.

Prozess wird am 28. September fortgesetzt

Bei einer Verurteilung drohen Jawurek bis zu zwei Jahre Haft. Eigentlich war ein Urteil bereits für den ersten Verhandlungstag erwartet worden, die Verhandlung wurde jedoch vertagt. Für den zweiten Prozesstag, den 28. September, werden laut der Einzelrichterin mehrere weitere Zeugen geladen – auch auf Antrag von Verteidiger Ainedter. Weiters soll der gerichtsmedizinische Sachverständige Wolfgang Denk sein Gutachten erörtern.