Chronik

VKI zerpflückt Urteil zu VW-Sammelklage

Im Fall der Abgasmanipulationen durch den VW-Konzern liegt die erste Entscheidung einer Sammelklage, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht hat, vor. Das Landesgericht St. Pölten sprach Geschädigten laut VKI zu wenig Schadenersatz zu.

Rund um den Dieselskandal des deutschen Auto-Giganten VW ist die Haftung von VW wegen Arglist vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) schon 2020 rechtskräftig festgestellt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte 2022 zudem, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Jetzt gibt es ein erstes Urteil zu einer Sammelklage in Österreich. Das Gericht bejaht die VW-Haftung, so der VKI, der aber gegen den aus seiner Sicht zu geringen Schadenersatz beruft.

Der vom Landesgericht St. Pölten durchschnittlich vorgesehene Schadenersatz von vier Prozent des Kaufpreises liegt aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nämlich „deutlich unter der Messlatte“, hieß es in einer Aussendung am Montag. Das Landesgericht St. Pölten weiche massiv von zahlreichen weitaus höheren Zusprüchen anderer österreichischer Gerichte in Einzelverfahren ab.

Landesgericht St. Pölten außen
Helmut Stamberg
Das Landesgericht St. Pölten sprach Geschädigten aus Sicht des VKI zu wenig Schadenersatz zu

Für einige Betroffene mit bestimmten Fahrzeugmodellen sei außerdem gar kein Schadenersatz vorgesehen. „Damit wird auch die aktuelle Rechtsprechung des deutschen BGH zum Schadenersatz bei Thermofenstern vom Landesgericht St. Pölten nicht berücksichtigt“, schreibt der VKI und begründet damit seine Berufung gegen das Urteil. Ein Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung im Fahrzeugbau, welche die Abgasreinigung abschaltet.

Mangelhaftes Gutachten

„Ein so geringer Schadenersatz ist in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar“, kommentiert VKI-Chefjurist Thomas Hirmke das Urteil. Das dem Urteil zugrunde liegende Sachverständigen-Gutachten weise einige Mängel auf. Das habe man schon im Verfahren versucht, klarzumachen. „Wesentliche Punkte rund um die Datenbasis aus der sogenannten Eurotax-Liste wurden nicht berücksichtigt. Nicht umsonst kommen Sachverständige in zumindest 100 österreichischen Einzelverfahren zu Schadenersatz zwischen zehn und 30 Prozent des bezahlten Kaufpreises.“ Das sei im Durchschnitt das Fünffache des vom Landesgericht St. Pölten zugesprochenen Betrages, so Hirmke.

Dieselklage: VW haftbar

Das Landesgericht St. Pölten hat dem VKI prinzipiell recht gegeben – Volkswagen ist für den Schaden haftbar. Das Gericht spricht den 700 Geschädigten im Schnitt nur vier Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu, in Deutschland hingegen hat VW – im Rahmen eines Vergleichs – zwischen zehn und 15 Prozent bezahlt.

Allerdings spricht das St. Pöltener Gericht auf Basis eines Sachverständigengutachtens – abweichend von zahlreichen Einzelverfahren – im Durchschnitt nur vier Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zu. Besitzerinnen und Besitzer mancher Skoda- und Seat-Modelle sollen zudem keinen oder nur einen sehr geringen Schadenersatz bekommen. Der Ersatz geht nach dem Sachverständigengutachten in vielen Fällen oft nicht über 200 Euro hinaus.

10.000 Geschädigte

Im Verfahren in St. Pölten vertritt der VKI 700 Betroffene, für die ein Schaden von rund vier Millionen Euro geltend gemacht wird. Eingeklagt wurden, wie in allen Sammelklagen des VKI, 20 Prozent des bezahlten Kaufpreises. Es handelt sich um eine von 16 Sammelklagen, die vom VKI im Auftrag von Sozialministerium und Arbeitskammer (AK) und mit dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway bei den jeweiligen Landesgerichten Österreichs eingebracht wurden. Insgesamt beträgt der Streitwert dieser Sammelklageaktion 60 Millionen Euro. Rund 10.000 Geschädigte werden dabei vom VKI vor Gericht vertreten.

Das Landesgericht St. Pölten weist laut VKI in seinem aktuellen Urteil alle Einwendungen von VW zur angeblich nicht bestehenden Haftung zurück und bestätigt, dass es sich bei der ursprünglichen „Umschaltlogik“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, ebenso beim Thermofenster. Der Schaden ist dem Gericht zufolge zum Ankaufszeitpunkt zu bestimmen und eine allfällige Vorteilsanrechnung findet nicht statt.

„Zumindest 15 Prozent des Kaufpreises“

Auch das vor kurzem erfolgte Urteil des deutschen BGH bleibe in der aktuellen Entscheidung des Landesgerichts St. Pölten unberücksichtigt. Demnach würde Betroffenen bereits bei fahrlässigem Einbau eines Thermofensters – auch wegen des gebotenen Abschreckungseffekts – fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zustehen.

„Wenn schon bei fahrlässiger Schädigung durch das Thermofenster fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zustehen, dann muss der Schadenersatz bei vorsätzlicher Schädigung im Zusammenhang mit der ursprünglichen Manipulation der Software zwingendermaßen höher sein“, folgert Hirmke. „Man müsste daher von einem Schaden von zumindest 15 Prozent des Kaufpreises ausgehen können.“

Abgase kommen aus einem Auspuff eines VW Golf 2.0 TDI
APA/zb/Patrick Pleul
Laut EuGH ist das in Dieselfahrzeugen enthaltene Thermofenster nur unter unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen zulässig

Schlussendlich sei der zugestandene Schadenersatz auch nicht mit dem von VW in Deutschland geschlossenen Massenvergleich mit 260.000 Fahrzeugbesitzern in Einklang zu bringen. Denn dort wurden im Durchschnitt rund 15 Prozent des Schadens von VW bezahlt. Offensichtlich ein Betrag, den auch VW selbst als angemessen erachtet, glaubt der VKI.

„Wir werden daher weiter um eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen kämpfen“, sagt Hirmke. „Es ist auch überhaupt kein Grund ersichtlich, warum von VW geschädigte Kundinnen und Kunden in Österreich schlechter gestellt werden sollten als in Deutschland“.

Unendliche Geschichte

Beim VW-Dieselskandal handelt es sich praktisch schon um eine unendliche Geschichte. Er beschäftigt Verbraucher, deren Schützer, VW, Anwälte und Gerichte seit vielen Jahren. Mittlerweile gibt es in Europa laut VKI eine deutliche Anzahl an unterinstanzlichen und auch höchstgerichtlichen Entscheidungen, zuletzt mehrfach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Zusammenhang mit dem sogenannten Thermofenster.

Der EuGH hatte etwa in seinem Urteil vom heurigen 21. März nochmals bestätigt, dass ein in den Fahrzeugen enthaltenes Thermofenster nur unter unwahrscheinlichen Rahmenbedingungen zulässig sein könnte – mit der Konsequenz, dass den Betroffenen ein angemessener Schadenersatz zusteht.

Seit Februar 2023 liegt auch die erste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu einem österreichischen Fall vor. Demnach muss VW das betroffene Fahrzeug auf Wunsch zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen.

Lob für Arbeit des VKI

Lob für die Arbeit des VKI kam von der FPÖ: Sie wünscht sich, dass die Regierung die Rolle des Vereins stärkt. Stattdessen drohe dem Verein aber, kaputtgespart zu werden, hieß es vom freiheitlichen Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm in einer Aussendung. Der VKI sei vom Gutdünken der Regierungsparteien ÖVP und Grüne abhängig.

Die FPÖ kritisiert, dass das VKI-Finanzierungsgesetz aus dem aktuellen Budget gestrichen und der Verein nur „mit unverbindlichen Finanzierungszusagen abgespeist“ worden sei. Laut Angaben von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) im Konsumentenschutzausschuss des Parlaments vom Mai sei die Finanzierung des VKI aber bis 2025 gesichert.