Photovoltaik-Anlage Parkplatz Überdachung
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UMWELT & Klima

Neue Förderung für Sonnenstrom-Parkplätze

Nur wenige öffentliche Parkplätze verfügen derzeit über eine Photovoltaik-Anlage. Das Land Niederösterreich möchte das ändern und fördert daher neue Anlagen. Bei der Autobahn-Raststation in Völlerndorf (Bezirk St. Pölten) wurde bereits eine PV-Überdachung errichtet.

Schon zuvor hatte das Autobahn-Rasthaus in Völlerndorf eine PV-Anlage, jetzt wurde eine zweite installiert. Damit könne etwa die Hälfte des Strom-Bedarfs gedeckt werden, sagt der Geschäftsführer der Firma Rosenberger an der Raststation, Hartmut Graf. Und auch auf dem größeren Kundenparkplatz „wäre das eine weitere Option“, so Graf. So könne die unabhängige Energieversorgung weiter ausgebaut werden.

Das Projekt wird durch verschiedene Förderungen unterstützt, darunter der Klima- und Energiefonds und mehr als ein Drittel Landesförderung. Laut der Gemeinde, auf deren Grund die Anlage errichtet wurde, sei es ein „Vorzeigeprojekt“ für die neue Förder-Kampagne des Landes, bei der 2023 und 2024 acht Millionen Euro für die Installation von PV-Parkplatzüberdachungen investiert werden.

Photovoltaik-Anlage Parkplatz Überdachung
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Der Personalparkplatz der Autobahnraststation in Völlerndorf bei St. Pölten hat jetzt eine Photovoltaik-Anlage

„Es sollte in den nächsten zehn Jahren keinen Parkplatz mehr in Niederösterreich geben, der nicht auch ein Sonnenkraftwerk ist“, hofft Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Es sei im Sinne des Bodenschutzes effektiver, versiegelte Parkplätze doppelt zu nutzen, anstatt wertvolle Böden zu verbrauchen.

1.000 Euro pro Kilowattpeak

Derzeit finden sich auf den wenigsten öffentlichen Parkplätzen PV-Überdachungen. Teilweise dürfte die hohe Erstinvestition bei einer Anschaffung dafür verantwortlich sein. Das Potential umfasst rund 2.500 Parkplätze. Jede neue Photovoltaik-Anlage auf Parkplätzen kann dann mit einer Fördersumme von bis zu 1.000 Euro pro Kilowattpeak unterstützt werden.

Förderberechtigt sind neben Unternehmen auch Vereine, öffentliche Gebietskörperschaften (wie z.B. Gemeinden) und konfessionelle Einrichtungen. Der Parkplatz muss bereits versiegelt, öffentlich zugänglich, kostenfrei und mindestens acht Stunden pro Tag und fünf Tage pro Woche geöffnet sein. Außerdem muss die Photovoltaikanlage netzgebunden sein. Der aktuelle Förderzeitraum endet am 31. August, der nächste beginnt am 30. November.