Berufe gegendert mit Binnen-I, Doppelpunkt, Stern und Gap (Unterstrich)
ORF/Nina Pöchhacker
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Politik

Juristin: Gendererlass „völlig übertrieben“

Ab 1. August gibt es eine fixe Regelung, wie in der Landesverwaltung gegendert werden soll. Die Personalvertretung der Bediensteten sieht die „Klarstellung“ positiv. Arbeitsjuristin Katharina Körber-Risak hält den viel diskutierten Gendererlass für „völlig übertrieben“.

Frauen und Männer sollen sprachlich gleichgestellt werden, auf Gendergap, -sternchen, -doppelpunkt oder Binnen-I wird in offiziellen Schreiben des Landes aber künftig verzichtet. Die neue Regelung soll etwa in Formularen, Genehmigungen und Förderzusagen Anwendung finden.

Empfohlen waren die Genderrichtlinien schon bisher, jetzt werden sie zur Pflicht. Vergehen können also auch sanktioniert werden. Das geht von der Ermahnung sogar bis hin zur Geldstrafe. Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak hält das für „völlig übertrieben“.

Gendersternchen als „Rechtschreibfehler“

„Der Erlass sagt ja eigentlich nichts anderes, als dass die Landesbediensteten die deutsche Rechtschreibung beachten müssen“, erläutert Körber-Risak im Gespräch mit noe.ORF.at. Denn die Landesregierung beruft sich bei den Regelungen auf den Rat der deutschen Rechtschreibung. „Wenn man jetzt also ein Gendersternchen macht, dann wäre das ein Rechtschreibfehler und damit aus Sicht der Landesregierung offensichtlich eine Dienstpflichtverletzung.“ Das müsste dann auch bei anderen Rechtschreibfehlern der Fall sein, etwa bei einer Verwechslung von „ss“ und „ß“ oder wenn jemand „oe“ statt „ö“ schreibt.

„Das wäre wirklich ein Novum, wenn man Landesbedienstete in Form einer Disziplinarstrafe für Rechtschreibfehler bestrafen würde.“ Geldbußen, wie sie bei Nichtbeachtung des neuen Erlasses theoretisch möglich wären, seien laut der Juristin „schon relativ scharfe Strafen“, etwa wenn man wochenlang unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint. Auch eine Abmahnung für Rechtschreibfehler sei der Expertin bisher „noch nicht untergekommen“.

Gendererlass für Landesverwaltung liegt vor

In der Landesverwaltung gilt ab August ein Gendererlass. Festgelegt wird, dass Frauen und Männer sprachlich gleichgestellt werden, aber auf Gender-Stern, -gap, -doppelpunkt und Binnen-I wird verzichtet. Der Erlass hatte bereits im Vorfeld für Kritik gesorgt.

Personalvertretung sieht „Klarstellung“ positiv

Der stv. Obmann der Landespersonalvertretung, Michael Filz, bewertet die „Klarstellung“ positiv, durch unterschiedliche Berichterstattungen sei es zuletzt zu Unsicherheiten gekommen, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.