Tourismus

Urlaubsstorno bei Hitze und Bränden

Bei Aussichten von bis zu 40 Grad während des Urlaubs in Südeuropa verringert sich bei so manchen die Reisevorfreude. Wenn extreme Hitze eine Gefahr für die Gesundheit darstellt, kann man von einer Pauschalreise kostenlos zurücktreten.

Italien erwartet etwa für Anfang kommender Woche eine neue Hitzewelle. Dann seien zwischen Sardinien und Sizilien Temperaturen von 47 bis 48 Grad möglich, schrieb der italienische Wetterdienst Ilmeteo.it am Samstag. Auf der Südseite der griechischen Insel Rhodos wurden am Wochenende mehrere Hotels evakuiert. Ein großer Waldbrand ist außer Kontrolle geraten. Hunderte Touristen und Touristinnen mussten mit Bussen und Booten in Sicherheit gebracht werden. Für die Region um Thessaloniki am Festland werden 45 Grad prognostiziert.

Ein kostenfreies Urlaubsstorno sei möglich, wenn aufgrund „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich“, so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Das könne etwa bei Naturkatastrophen der Fall sein. Eine Reisewarnung vom Außenministerium brauche es nicht, um kostenfrei stornieren zu können, so die Juristin.

A firefighter (L) and a local resident react as they look at a wildfire in a forest near Nea Peramos, west of Athens on July 19, 2023.
AFP
Griechenland hatte schon mit Waldbränden zu bekämpfen: Aufnahme bei Nea Peramos am 19. Juli.

Folgen von Hitzewelle können Stornogründe sein

Bedingung sei allerdings, dass der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die Reise genau in die betroffene Region geht. Ein Waldbrand am griechischen Festland könne nicht geltend gemacht werden, wenn man Urlaub auf einer griechischen Insel gebucht hat, so die Expertin. Steht der Urlaub unmittelbar bevor, und es ist im Gebiet etwa ein Waldbrand ausgebrochen, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und nach Alternativen suchen.

Hitze als Gesundheitsrisiko zum Stornogrund zu erklären, wird komplizierter: Hitze an sich sei kein Stornogrund, so Juristin Elisabeth Barth vom Europäischen Verbraucherzentrum. Aber die Auswirkungen der Hitze könnten Stornogründe sein: lang andauernde Stromausfälle beispielsweise. Das hätte Folgen für die Infrastruktur in einem Land und damit liege eine Gefahr am Urlaubsort vor, „und das kann zu einem Recht auf kostenloses Storno führen“.

Hitze als Gesundheitsrisiko vom Arzt bestätigen

Ist die Hitze ein Gesundheitsrisiko für einen Reisenden, muss man sich das mit einem ärztlichen Attest belegen lassen. „Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise für manche Reisende durchaus ein kostenloser Rücktritt möglich sein“, so Pronebner vom ÖAMTC.

Bei Pauschalreisen ist das alles leichter als bei individuellen Reisen. Einen Flug könne man etwa nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände von der Naturkatastrophe betroffen ist bzw. eine Landung nicht möglich ist. Bei einem selbst gebuchten Hotel sind die Stornomöglichkeiten vom jeweiligen Landesrecht abhängig.

A photo shows a pharmacy’s sign indicating the current outside temperature near the Scalinata di Trinita dei Monti (Spanish Steps) in Rome on July 17, 2023, during a heatwave in Italy.
AFP
Das Schild einer Apotheke in Rom zeigte am 17. Juli 44 Grad Außentemperatur an – für manche ein Gesundheitsrisiko

Und wenn man bereits im Urlaub ist?

Muss eine Pauschalreise frühzeitig wegen extremer Hitze oder Waldbränden beendet werden, muss der Reiseveranstalter den Transport nach Hause organisieren und zahlen, so Pronebner. Auch eine teilweise Rückerstattung sei dann möglich. Bei Individualreisen sollen Betroffene mit ihrer Reisestorno- bzw. Reiseabbruchversicherung Kontakt aufnehmen, um nachzufragen, ob ein kostenloser Reiseabbruch gedeckt ist.

Ist die Rückreise gar nicht möglich – weil etwa der Flughafen im Brandgebiet liegt – müssen Fluglinien oder Reiseveranstalter die Betreuungsleistungen übernehmen. Die Airlines zahlen also dann für Mahlzeiten oder etwaige Hotelaufenthalte. Bei Pauschalreisen müssen die Reiseveranstalter die Kosten maximal für drei Nächte zahlen.