Justizanstalt Göllersdorf von außen
ORF/Gernot Rohrhofer
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Chronik

Gefängnisbrand: Insasse war allein im Raum

Nach dem Brand in der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) hat das Justizministerium neue Details bekanntgegeben. Der verstorbene 44-Jährige dürfte demzufolge am Freitag alleine in jenem Raucherraum gewesen sein, in dem das Feuer ausgebrochen ist.

Gegen 3.00 Uhr wurde die Feuerwehr Göllersdorf von der Justizanstalt alarmiert. Am Freitag hieß es noch, dass sich zahlreiche Personen im Raucherraum aufgehalten hätten. Wie am Montag auf Anfrage von noe.ORF.at bekanntgegeben wurde, war zum Zeitpunkt des Brandes aber nur eine Person – nämlich der 44-jährige Insasse, der verstorben ist – in dem Raucherraum.

Der Raum ist Teil einer Wohngruppe mit gelockertem Vollzug, heißt es aus der Justizanstalt Göllersdorf. Die Insassinnen und Insassen müssen dort also nicht bewacht werden. Täglich zwischen 18.30 und 7.30 Uhr herrsche zudem Nachtdienstbetrieb und somit keine unmittelbare Aufsichtspflicht innerhalb der Station, heißt es vom Justizministerium.

Brandursache wird noch ermittelt

Generell führe aber in der Nacht immer ein Justizwachebeamter regelmäßige Kontrollgänge durch die Station durch. Ansonsten befinde sich der Beamte im Dienstraum, so seien die dortigen Regeln des Maßnahmenvollzugs, heißt es.

Als der Brand in der Nacht auf Freitag im Raucherraum ausbrach, habe der Hitzemelder an der Decke Alarm geschlagen. Der Justizwachebeamte habe noch versucht, das Feuer zu löschen, heißt es. Gemeinsam mit der Feuerwehr wurden 33 Personen befreit, nur für den 44-Jährigen kam jede Hilfe zu spät, so das Justizministerium. Die zentrale Frage, wie das Feuer entstanden ist, bleibt von den Behörden weiter unbeantwortet. Das Obduktionsergebnis steht laut Staatsanwaltschaft Korneuburg noch aus.

Insassen leben in Wohngruppenvollzug

Die Justizanstalt Göllersdorf ist ein forensisch-therapeutisches Zentrum und zuständig für den Maßnahmenvollzug. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse der untergebrachten Personen sei diese in acht Wohnstationen und eine Akutstation gegliedert. Jede Wohnstation werde als Wohngruppenvollzug geführt, wobei das mit einer offenen Vollzugsgestaltung einhergeht.

Innerhalb der Wohnstationen gebe es Hafträume, einen Aufenthaltsraum mit Küchenecke, Sanitärräumlichkeiten und einen Raucherraum, wodurch sich die dort untergebrachten Personen zu jeder Zeit innerhalb der jeweiligen Station frei bewegen können, heißt es aus dem Justizministerium.