Landesgericht St. Pölten
Helmut Stamberg
Helmut Stamberg
Gericht

Schule geflutet: Diversion für 15-Jährigen

Eine Überschwemmung in einer Schule in Waidhofen a. d. Ybbs ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten im Zentrum eines Prozesses gestanden. Zwei Burschen wurde schwere Sachbeschädigung vorgeworfen. Ein 15-Jähriger nahm ein Diversionsangebot an.

Die beiden Burschen im Alter von 15 und 16 Jahren waren am Freitagnachmittag vor Pfingsten in der Stadt unterwegs gewesen. Da der Ältere auf die Toilette musste, betraten sie die Schule. Der 15-Jährige gab zu, das Gebäude unter Wasser gesetzt zu haben. „Wir haben das Klo verstopft und die Spülung mit einer Münze blockiert“, schilderte der Jugendliche. „Es war dumm und ich habe nicht nachgedacht“, meinte er. Mit einer Überflutung habe er gerechnet, aber nicht mit einem so hohen Schaden. „Es war kurz lustig und dann haben wir es schon wieder vergessen gehabt“, erzählte der Lehrling.

Der 16-Jährige gab zu, das WC mit Klopapier verstopft zu haben, für den Wasserschaden wollte er allerdings – im Gegensatz zu seiner Aussage vor der Polizei – nicht verantwortlich sein: „Von einer Münze habe ich nichts gewusst.“ Er habe „einfach nur eine normale Kloverstopfung“ verursachen wollen, nicht eine Überflutung.

Mehr als 127.000 Euro Schaden

Der verursachte Wasserschaden im ersten Stock und in den Geschoßen darunter in Höhe von 127.598,12 Euro ist nach Magistratsangaben von der Versicherung gedeckt. Der Gastronom der Schule hatte die Überflutung zufällig am Tag nach der Tat entdeckt, die ansonsten den Angaben zufolge feiertagsbedingt erst am Dienstag darauf bemerkt worden wäre.

Weil der 15-Jährige bisher unbescholten ist und Verantwortung für die Tat übernahm, wurde ihm Diversion in Form von 120 Stunden an gemeinnützigen Leistungen in den kommenden sechs Monaten angeboten. Der Einzelrichter sprach angesichts des hohen Schadens zwar von einem „Grenzfall“, aber „jeder hat eine zweite Chance verdient“. Der Teenager nahm das Angebot an.

Weiteres Verfahren vertagt

Das Verfahren wurde zur Befragung eines Polizisten in Verbindung mit der Aussage des 16-Jährigen und zur Einvernahme einer Mitangeklagten, die am Dienstag nicht zur Verhandlung erschien, vertagt. Der 2008 geborenen Jugendlichen wird falsche Beweisaussage vor der Exekutive und versuchte Begünstigung vorgeworfen. Das Mädchen soll sich mit den beiden Burschen bei der Schule getroffen haben, an der Tat selbst beteiligt war es nicht. Die Verhandlung wird am 28. September um 8.30 Uhr fortgesetzt.