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„Tagespresse“: FPÖ scheitert mit einstweiliger Verfügung

Nachdem die FPÖ im Mai rechtliche Schritte gegen das Satireportal „Die Tagespresse“ wegen Fake-Briefen an niederösterreichische Gastronomen eingeleitet hat, ist ein Antrag auf einstweilige Verfügung auch zweitinstanzlich gescheitert. Nun will man vor den Obersten Gerichtshof.

In dem Streit geht es um die von ÖVP und FPÖ angekündigte Wirtshausprämie in Niederösterreich. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Wiener Handelsgericht bereits im Juni abgewiesen. Die FPÖ ging in Rekurs, dieser wurde nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen, berichtete Fritz Jergitsch, Chefredakteur von „Die Tagespresse“ am Montag.

Die FPÖ müsse für die Anwaltskosten aufkommen, so Jergitsch. Diese würden etwas mehr als 2.200 Euro betragen. Demzufolge hätten die Freiheitlichen die Gefährdungslage der Briefe nicht begründen können. Diese Begründung sei aber „essentiell für eine einstweilige Verfügung“, erklärte Jergitsch weiter. Aus der FPÖ Niederösterreich hieß es auf Anfrage von noe.ORF.at, dass man in der Angelegenheit bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen werde. Darüber hinaus wolle man das laufende Verfahren nicht kommentieren. Einen Termin für die eigentliche Klage (auf 47.500 Euro, Unterlassung und Urteilsveröffentlichung) gibt es noch nicht.

Verwendet wurde in dem Mitte April versendeten Fake-Brief das Logo der FPÖ Niederösterreich, als Absender war die Anschrift der freiheitlichen Landesgeschäftsstelle in St. Pölten angegeben. Angekündigt wurde in dem Schreiben u. a. ein anonymer Besuch durch einen Mitarbeiter einer vermeintlich neu geschaffenen „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“.