Bei einer Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Parndorf im Burgenland war im November 2022 beschlossen worden, die Geringfügigkeitsgrenze für Geflüchtete aus der Ukraine auf etwa 500 Euro anzuheben. Der damalige niederösterreichische Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) sei damals anwesend gewesen und habe zugestimmt, wurde seitens des Innenministeriums gegenüber noe.ORF.at betont.
Trotzdem wurde der Beschluss in Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol bisher nicht umgesetzt. Dadurch seien viele Menschen aus der Ukraine noch nicht beim AMS gemeldet, kritisierte AMS-Chef Johannes Kopf am Montag im Ö1-Morgenjournal. Sie hätten Angst, bei zu hohem Zuverdienst um das Geld für die Grundversorgung umzufallen. Kopf forderte dazu auf, die Regelung schnellstmöglich umzusetzen.
FPÖ-Landesrat will erst Klarheit schaffen
Doch ob Niederösterreich dieser Forderung nachkommt, ist noch unklar. Man werde erst prüfen, warum bisher nichts passiert sei, hieß es aus dem Büro von Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ). Man wolle in den nächsten Tagen diesbezüglich Klarheit schaffen.
Kärnten und Salzburg verwiesen dagegen auf anhaltende rechtliche Bedenken. Nur aus Tirol kam noch am Montag die Meldung, dass man die Zuverdienstgrenze für Ukrainerinnen und Ukrainer im Oktober anheben wolle – mehr dazu in Tirol erhöht Zuverdienstgrenze für Ukrainer (tirol.ORF.at, 11.02.2023).