Politik

Kein höherer Zuverdienst für Ukraine-Flüchtlinge

Das Land Niederösterreich wird die Zuverdienstgrenze für Geflüchtete aus der Ukraine nicht erhöhen. Von Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) kam diesbezüglich am Mittwoch ein „Nein“. Der Bund hatte sich im Vorjahr mit den Ländern auf eine Anhebung geeinigt.

Im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Bund gemeinsam mit den Ländern festgelegt, die Zuverdienstmöglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von 110 Euro plus maximal 80 Euro pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von rund 500 Euro anzuheben. In Kärnten, Salzburg, Tirol und Niederösterreich wurde die Einigung bisher aber noch nicht umgesetzt, wie AMS-Chef Johannes Kopf am Montag im Ö1-Morgenjournal kritisierte.

Das trage jedoch dazu bei, dass viele Personen aus der Ukraine noch nicht beim AMS gemeldet seien, kritisierte Kopf. Denn es schwinge bei den Geflüchteten die Angst mit, bei zu hohem Zuverdienst um das Geld für die Grundversorgung umzufallen. „Wir dürfen hier keine Inaktivitätsfallen im System haben, das gehört endlich umgesetzt“, sagte der AMS-Chef.

Luisser: „Es soll keine weiteren Anreize geben“

Nach der Forderung von Kopf meldeten sich die säumigen Regionen zu Wort. Kärnten und Salzburg verwiesen auf anhaltende rechtliche Bedenken, Tirol will die Regelung ab Oktober umsetzen – mehr dazu in Tirol erhöht Zuverdienstgrenze für Ukrainer (tirol.ORF.at; 11.9.2023). Der in Niederösterreich zuständige Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) kündigte am Mittwoch hingegen an, dass das Land die Zuverdienstgrenze für ukrainische Flüchtlinge nicht erhöhen werde.

Mit der Erhöhung komme es zu einer Attraktivierung der Leistungen aus der Grundversorgung, betonte Luisser. „Wir sagen: Es soll keine weiteren Anreize geben.“ Luisser verwies darauf, dass Vertriebene aus der Ukraine vollen Zugang zum Arbeitsmarkt hätten.

Das Innenministerium hielt auf Anfrage von noe.ORF.at fest, dass es in der Landesflüchtlingskonferenz im Oktober des Vorjahres einen Beschluss gab. Die Umsetzung sei aber „Sache der Länder“. Rechtliche Unsicherheiten, wie sie Kärnten und Salzburg ins Treffen führen, sieht man im Ministerium nicht.