Die vier Kinder sollen im Zeitraum 1995 bis 2022 jeweils jahrelang geschlagen, an den Haaren gerissen, beschimpft und erniedrigt worden sein. Die Anklageschrift, die noe.ORF.at vorliegt, spricht von fortgesetzter Gewaltausübung, Qual und Vernachlässigung Unmündiger.
Die beiden älteren Geschwister, die heute bereits erwachsen sind, berichteten darin von Gewalt seit dem frühen Kindesalter. Die 1995 geborene Tochter soll etwa seit ihrer Geburt bis ins Alter von fünf Jahren mehrmals wöchentlich mit der Hand ins Gesicht und mit einem Kochlöffel auf die unbekleideten Pobacken geschlagen worden sein.
Auch ihr jüngerer Bruder, der im Jahr 2000 zur Welt kam, berichtete von ähnlichen Gewalterfahrungen im Alter zwischen fünf und neun Jahren. Beide sprachen außerdem von unzureichend frischer Nahrung, verdorbenem Essen und unterkühlten Wohnräumlichkeiten.
Ohrfeigen für Einnässen
Für die beiden jüngeren Geschwister – zwei heute zehnjährige Zwillinge – endete das Martyrium erst 2022. Beide Kinder wurden mit Fußtritten gequält, das Mädchen laut Anklageschrift brutal an den Haaren gerissen, der Bub mit Fäusten geschlagen. Regelmäßig sei er über mehrere Stunden „zur Strafe“ in einem dunklen Zimmer eingesperrt worden, „in dem das Kind unter Furcht litt und teils einnässte, woraufhin er neuerlich mit Ohrfeigen bestraft wurde“, heißt es in der Anklageschrift.

Die sechs Kinder der Mutter stammen von unterschiedlichen Partnern, immer wieder sei die Frau umgezogen, zuletzt hatte sie in Furth (Bezirk Krems) und Krems gelebt, bestätigte ein Sprecher des Landesgerichts. Die Kinder lebten jeweils nur für bestimmte Zeiträume bei der Mutter und wurden darüber hinaus auch von ihren Vätern, den Großeltern oder unter behördlicher Aufsicht betreut.
Neun Jahre Haft für Mutter
2022 erstatteten die mittlerweile erwachsenen Kinder letztlich Anzeige, daraufhin begannen umfangreiche Ermittlungen. Für die Taten wurde die Mutter am Montag zu neun Jahren Haft verurteilt. Den vier Kindern wurden Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 500 bis 8.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Anklage und Verteidigung haben sich bisher noch nicht zum Urteil geäußert, heißt es vom Landesgericht.