Fortgesetzt wird die Geschworenenverhandlung laut Gerichtsangaben am 5. Dezember. Vertagt wurde der Prozess am Dienstag, weil sich eine Zeugin entschuldigt hatte. Seitens der Verteidigung sei nicht in eine Verlesung der Aussage der Betroffenen eingewilligt worden, sagte Gerichtssprecher Hans Barwitzius.
Der 65-jährige Verdächtige gestand am ersten Prozesstag im Juni die Tat, seitens der Verteidigung wird auf Totschlag plädiert. Der Beschuldigte soll die 57-Jährige am 24. August des Vorjahres mit 15 Schlägen mit einem Spitzmeißel gegen den Kopf getötet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Das Opfer starb an einem Schädel-Hirn-Trauma.
Der Angeklagte selbst berichtete bei seiner Einvernahme im Juni, dass er sich von seiner Frau am 24. August zurückgewiesen gefühlt habe und deswegen gekränkt gewesen sei. Resultat sei – in seiner Formulierung – eine Art „Aussetzer“ gewesen: „Ich war nicht Herr meiner selbst.“ Mehrmals habe er daraufhin mit der Waffe auf den Hinterkopf der Frau eingeschlagen, gab der 65-Jährige zu.
Verdächtiger wollte Spuren verwischen
Zunächst wollte der Beschuldigte es so aussehen lassen, als sei er an der Tat unbeteiligt gewesen. Er ging aus dem Haus, entsorgte die Tatwaffe in einem Windschutzgürtel. Nach der Rückkehr meldete er per Notruf, dass er seine Frau tot aufgefunden habe. Zunächst wurde der 65-Jährige deshalb als Zeuge erachtet und befragt, wenig später dann aber festgenommen.
Weil der Pensionist bei der Kriminalpolizei und vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin behauptet haben soll, dass ein unbekannter Einbrecher die Frau umgebracht habe, wird ihm auch angelastet, die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung wissentlich vorgetäuscht zu haben. Zu diesem Vorwurf war der 65-Jährige geständig.