Ein Kind sitzt an einem Klavierflügel
APA/dpa/Michael Hanschke
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Politik

Musikschullehrer fürchten Lohnkürzungen

Das Gesetz zur Dienstrechtsreform der Gemeindebediensteten in Niederösterreich sorgt aktuell für Aufregung. Unter anderem sind deutliche Verschlechterungen für Teile des Lehrpersonals an Musikschulen enthalten. Die Lehrenden protestieren dagegen.

Lehrende an einer niederösterreichischen Musikschule, die beispielsweise an einem privaten Konservatorium studiert haben, sollen künftig dasselbe Gehalt bekommen wie eine Stützkraft im Kindergarten, so sieht es der Gesetzesentwurf vor. Dieser liegt derzeit zur Begutachtung auf, die Frist endet am 23. Oktober.

Der Grund für die Änderungen bei den Musikschullehrerinnen und -lehrern liegt darin, dass im neuen Gesetz auch die Verwendungszweige neu geregelt sind, ebenso wie die jeweiligen zwingenden Vorbildungen, die für die Einstufung in einer bestimmten Verwendungsgruppe notwendig sind. Für Unterrichtende in einer Musikschule gibt es drei verschiedene Verwendungsgruppen. Die höchste kann nur erreichen, wer ein abgeschlossenes Studium der Instrumental- und Gesangspädagogik oder ein Lehramtsstudium vorweisen kann.

Kritik: Nicht jedes Musikstudium ist gleich viel wert

Hintergrund sind die ECTS-Punkte, die man bei einem Studium an einer Universität bekommt – die Zahl dieser Punkte entscheidet künftig über die Gehaltseinstufung. Das Problem dabei: Nicht alle Musikausbildungsstätten können solche ECTS-Punkte vergeben, manche Privatkonservatorien dürfen diese Punkte trotz hervorragender Ausbildung nicht vergeben. Für Lehrpersonen mit einer solchen Ausbildung kommt dann nur die niedrigste der drei Gehaltsstufen infrage, die unter anderem auch an Stützkräfte im Kindergarten bezahlt wird.

Die HochschülerInnenschaft der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien forderte deshalb in einem offenen Brief eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs unter Einbindung des Musikschulausschusses Niederösterreich. Parallel dazu läuft aktuell eine Unterschriftenaktion, um den offenen Brief zu untermauern. Kritisiert wird aber seitens der Musikschullehrenden nicht nur die künftig geplante Besoldung. Auch dass im neuen Gesetz nach jeder 50-minütigen Unterrichtseinheit eine Pause von zehn Minuten vorgeschrieben wird, sorgt für Unmut. Die Unterrichtszeit werde dadurch bei gleicher Stundenzahl um 20 Prozent verlängert, so die Kritik.

Verwunderung bei Arbeitgebern und Gewerkschaft

Die Arbeitgeberseite – der NÖ-Gemeindebund, der NÖ-Gemeindevertreterverband und der NÖ-Städtebund – zeigte sich auf Nachfrage von noe.ORF.at verwundert über die Aufregung. Es habe Anfang der Woche einen siebenstündigen Austausch zwischen Vertretern der Gemeinden und Städte und der Gewerkschaft younion gegeben. „Dialogbereitschaft bestand daher zu jedem Zeitpunkt und besteht auch weiterhin“, erklärte der Präsident des NÖ-Gemeindebundes, Johannes Pressl.

„Der offene Brief ist nicht mit younion abgestimmt – wir sind etwas verwundert, dass wir am Montag offen und ehrlich verhandeln, vieles ausräumen konnten und am übernächsten Tag dann die gleichen Sorgen in einem offenen Brief lesen müssen“, so Pressl weiter. „Wir nehmen konstruktive Kritik auf, es geht uns darum, Musikschulen auch langfristig mit hoher Qualität führen zu können.“

Ähnlich lautete die Reaktion von Rupert Dworak, Präsident des NÖ-Gemeindevertreterverbands. Er sprach von einem „Gespräch auf Augenhöhe“, das in „guter sozialpartnerschaftlicher Tradition“ geführt worden sei. Auch Dworak signalisierte, dass in Sachen Besoldung noch Diskussionsbereitschaft herrsche.

Die Gewerkschaft younion, die als Arbeitnehmervertretung in die Verhandlungen eingebunden ist, verweist auf einen Musikschulgipfel diese Woche, „bei dem auch Musikschuldirektoren und zwei Musikschullehrerinnen des Musikschulausschusses der Gewerkschaft anwesend waren“. Dabei seien „alle offenen Kritikpunkte von den Musikschullehrenden angesprochen bzw. vorgetragen“ worden. Einige Punkte konnten dabei laut Gewerkschaft schon geklärt werden, andere wurden der weiteren Bearbeitung zugeführt, wie zum Beispiel die Besoldung. Die Gewerkschaft will bis zum Ende der Begutachtungsfrist noch weitere Verbesserungsvorschläge einbringen.

Neues Dienstrecht für 20.000 Beschäftigte

Generell regelt das Gemeinde-Dienstrechtsreformgesetz nicht nur die Arbeit der Lehrenden an Musikschulen, sondern aller Gemeindebediensteten. Monatelang wurde verhandelt, immerhin sind von der Reform nicht nur Lehrende an Musikschulen, sondern rund 20.000 Gemeindebedienstete betroffen, die etwa in Bauhöfen, der Verwaltung und in Kindergärten beschäftigt sind. Ziel war nach Auskunft der zuständigen Abteilung im Land ein neues, an die modernen Gegebenheiten angepasstes Dienstrecht, das unter anderem mehr Flexibilität der Gemeinden ermöglichen soll. „Konkrete Verbesserungen sind etwa höhere Einstiegsgehälter, bezahlte Pausen und eine mögliche Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb der Verwaltung“, betonte Pressl.

Die Begutachtungsfrist für das Gesetz läuft bis 23. Oktober. Prinzipiell könnte das Gesetz noch heuer beschlossen werden und dann nach Auskunft der zuständigen Abteilung im Land Niederösterreich mit Anfang 2025 in Kraft treten.