Chronik

Jugendliche Vandalen und Diebe ausgeforscht

Die Polizei hat mehrere jugendliche Vandalen ausgeforscht. In Tulln sollen ein 13-Jähriger und ein 17-Jähriger u.a. 26 Gräber am Friedhof schwer beschädigt haben. In Amstetten sollen Burschen im Alter von 13, 16 und 17 Jahren Elektrogeräte und Bargeld gestohlen haben.

Ein 13-Jähriger und ein 17-Jähriger sollen laut Auskunft der Polizei vom Montag in der Nacht auf Sonntag in Tulln in eine Tankstelle und einen Imbissstand eingebrochen sein und außerdem 26 Gräber am Friedhof schwer beschädigt haben. Zudem sollen die beiden einen Zigarettenautomaten geknackt sowie ein Fahrrad und einen Tretroller gestohlen haben.

Das Duo war nach Polizeiangaben von Montag geständig. Der 13-Jährige aus dem Bezirk Korneuburg und der 17-Jährige aus dem Bezirk Tulln dürften die Straftaten zwischen Samstag um 23.00 Uhr und Sonntag um 3.00 Uhr begangen haben, teilte die Landespolizeidirektion Niederösterreich in einer Aussendung mit.

Zersplitterte Geschäftsscheibe
LPD NÖ
In Tulln brachen die Jugendlichen in eine Tankstelle und einen Imbisstand ein

Die beiden wurden nach einem Einbruchsdiebstahl in eine Tankstelle um 3.45 Uhr von Beamten angehalten und vorläufig festgenommen. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest. Der 17-Jährige wird nach Abschluss der Erhebungen der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt, der Jüngere ist noch nicht strafmündig.

Amstetten: Diebesgut im Wert von 5.000 Euro

In Amstetten wurden zwei Slowaken im Alter von 13 und 16 Jahren sowie ein 15-jähriger Tscheche ausgeforscht, die vergangenen Mittwochnachmittag und in der Nacht auf Donnerstag in verschiedenen Konstellationen in ein Gewerbeobjekt eingebrochen haben sollen. Beim ersten Mal wurden Elektrogeräte entwendet, später wurden Handys und Bargeld aus Büroräumen gestohlen.

Der Gesamtschaden wurde mit rund 5.000 Euro angegeben. Die Verdächtigen im Alter von 15 und 16 Jahren waren laut Polizei geständig, die beiden müssen mit Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten rechnen. Der 13-Jährige kann strafrechtlich nicht belangt werden.