Ein Wohnungsschlüssel in einer Tür aufgenommen am Mittwoch, 10. Juli 2013, in einer Wohnung in Wien.
APA/HERBERT NEUBAUER
APA/HERBERT NEUBAUER
Politik

Wohnzuschuss: Antrag ab 23. Oktober möglich

In Niederösterreich kann ab dem 23. Oktober der neue Wohnkostenzuschuss beantragt werden. Zum Zug kommen ausschließlich Haushalte mit besonders geringen Einkommen, die Einkommensgrenze wurde daher im Vergleich zum letzten Zuschuss herabgesetzt.

Vorgesehen sind 150 Euro für die erste im Haushalt lebende sowie 50 Euro zusätzlich für jede weitere hauptgemeldete Person. Die maximalen Einkommensgrenzen betragen 20.000 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 50.000 Euro bei mehreren Menschen im Haushalt. Beschlossen werde die Anti-Teuerungs-Maßnahme am Dienstag von der Landesregierung, hieß es am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.

Für die Förderung stehen insgesamt 45 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung. Gegenüber dem im Frühjahr etablierten Wohn- und Heizkostenzuschuss wurden die Anspruchskriterien geändert – um „treffsicherer helfen zu können“, wie Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) betonte.

Niedrigere Einkommensgrenze als bei letztem Zuschuss

Die Einkommensgrenzen lagen bei der nunmehr ausgelaufenen Maßnahme bei 40.000 Euro für Ein-Personen-Haushalte und darüber hinaus bei 100.000 Euro. Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) ging am Mittwoch davon aus, dass vom neuen Wohnkostenzuschuss jeder dritte Haushalt im Bundesland profitieren werde.

Der Antrag kann online auf der Website des Landes Niederösterreich gestellt werden. Personen, die das nicht wollen oder keinen PC-Zugang zur Verfügung haben, können bei einer Hotline (02742/9005 15970) die Zusendung eines Antragsformulars beantragen.