Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, einem Mithäftling 20.000 Euro als Entgelt für die Tötung geboten zu haben. Zumindest zweimal soll er den auserkorenen Täter darüber hinaus eindringlich mit dem Umbringen bedroht haben – für den Fall, dass die Handlung unterbleiben sollte.
Laut Landesgericht Krems blieb es letztlich nur deshalb beim Versuch, weil der Mithäftling nicht wie vom Beschuldigten geplant agierte, dafür aber Anzeige erstattete. Angelastet worden waren dem Angeklagten im Geschworenenprozess auch schwere Nötigung sowie gefährliche Drohung.
Das Geschworenenverfahren wurde am Donnerstag erst kurz vor Mitternacht beendet. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes als Bestimmungstäter ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.