Innenansicht der Justizanstalt Stein
APA/HANS KLAUS TECHT
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Chronik

Mithäftling zur Tötung angestiftet: 18 Jahre Haft

Weil er einen Mithäftling Anfang des Jahres vergeblich zur Tötung eines weiteren Gefangenen angestiftet haben soll, ist ein Insasse der Justizanstalt Stein in Krems am Donnerstag zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, einem Mithäftling 20.000 Euro als Entgelt für die Tötung geboten zu haben. Zumindest zweimal soll er den auserkorenen Täter darüber hinaus eindringlich mit dem Umbringen bedroht haben – für den Fall, dass die Handlung unterbleiben sollte.

Laut Landesgericht Krems blieb es letztlich nur deshalb beim Versuch, weil der Mithäftling nicht wie vom Beschuldigten geplant agierte, dafür aber Anzeige erstattete. Angelastet worden waren dem Angeklagten im Geschworenenprozess auch schwere Nötigung sowie gefährliche Drohung.

Das Geschworenenverfahren wurde am Donnerstag erst kurz vor Mitternacht beendet. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes als Bestimmungstäter ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.