Gericht

Missbrauch: Zweieinhalb Jahre Haft für Betreuer

Ein 24-Stunden-Betreuer ist am Dienstag am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 36-jährige Ungar soll einen bettlägerigen Patienten sexuell missbraucht haben.

Dem Beschuldigten wird angelastet, den Patienten bei einer Gelegenheit im Herbst 2022 missbraucht zu haben. Außerdem soll sich dieser mehrmals zu dem Mann in das Bett gelegt haben. Vom Angeklagten wurde beim Prozessauftakt Mitte September beides teils vehement bestritten. „Das ist nicht vorgekommen“, sagte er damals laut Dolmetscherin. Wegen der Befragung zweier weiterer Zeugen wurde das Schöffenverfahren auf Dienstag vertagt.

Zum Schöffenverfahren wurden der Chef der Pflegeagentur und eine Vertrauensperson des Patienten als Zeugen geladen. Der Beschuldigte hatte im September angegeben, dass man grundsätzlich mit seiner Arbeit zufrieden gewesen sei. Er habe dann aber spezifische Probleme mit dem Schützling einer Art Vertrauensperson aus dem Umfeld des Patienten gemeldet. Aus Sicht des Opfers war der Grund für diese Meldung, dass es das übergriffige Verhalten des Beschuldigten nicht über sich ergehen lassen wollte, teilte die Richterin mit.

Erster Job des Beschuldigten

Der 36-Jährige, der in seinem Heimatland eine zwei Monate dauernde Ausbildung zum Altenpfleger absolviert hatte, war über eine Agentur zu dem Pflegling in St. Pölten vermittelt worden. Es war sein erster regulärer Betreuungsjob. Noch im Oktober 2022 war der Mann wieder nach Ungarn ausgereist.

Dass auf Basis der belastenden Aussagen des Pfleglings eine Anzeige wegen eines sexuellen Übergriffs erstattet worden war, habe er erst erfahren, als er in seiner Heimat von der Polizei abgeholt worden sei, betonte der Angeklagte. Details aus der Befragung des Pfleglings wurden unterdessen nicht bekannt. Die kontradiktorische Vernehmung wurde am ersten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Video vorgespielt.