Chronik

Angebliche Kriegsflieger und Söldnerchef vor Gericht

Wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Kriegsmaterialgesetz stehen nächsten Donnerstag fünf Männer in Wr. Neustadt vor Gericht. Dem Quintett, darunter ein Söldnerchef, wird die Ausfuhr zweier umgebauter Flugzeuge ohne entsprechende Bewilligung angelastet.

Kern des Vorwurfes ist, dass zwei zivile Agrarflugzeuge der Marke „Ayres Thrush“ zu militärischen Maschinen adaptiert und ohne die dann erforderliche Bewilligung nach dem Kriegsmaterialgesetz ins Ausland gebracht worden sein sollen. Eingebaut wurden laut Strafantrag durch Mitarbeiter der Airborne Technologies GmbH mit Sitz in Wiener Neustadt u. a. Panzerungen im Bereich des Triebwerks und des Cockpits, Zusatztanks im Einbauraum der Sprühmitteltanks sowie eine Spezialkamera.

Zudem seien vier zusätzliche Aufhängungen an den Tragflächen angebracht und die Treibstofftanks mit Aluminium ausgefüllt worden – zur Hintanhaltung der Explosionsgefahr. Eine der beiden Maschinen sei im November 2014 zunächst nach Malta ausgeführt und mit Zwischenlandungen spätestens im Dezember 2014 in den Südsudan gebracht worden. Das zweite Flugzeug ging im Juni 2015 direkt nach Bulgarien.

US-Söldnerchef vor Gericht

Als Erstangeklagter gilt jener 53-jährige australische Pilot, der die beiden Maschinen über die österreichische Staatsgrenze geflogen haben soll. Als Beteiligte angeklagt sind der Gründer der amerikanischen Söldnertruppe Blackwater, Erik Prince, zwei Airborne-Geschäftsführer sowie ein weiterer ausgebildeter Pilot, der teils auch als Berater fungierte. Das Quintett soll gegen Paragraf 7 Kriegsmaterialgesetz verstoßen haben. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft beantragte auch die Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Airborne Technologies GmbH.

Airborne, Flugplatz Wiener Neustadt Ost, Wr. Neustadt
ORF.at/Günther Rosenberger
Das Unternehmen Airborne Technologies sowie zwei Geschäftsführer müssen sich am Donnerstag vor Gericht verantworten

Seitens der Verteidigung wurde dazu in einer Stellungnahme betont, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten worden seien. Laut dem Statement, über das am Samstag auch „profil“ und „Kurier“ berichteten, handelt es sich bei den modifizierten Maschinen „um reine Beobachtungsflugzeuge und keine Kriegsluftfahrzeuge und damit auch um kein Kriegsmaterial im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes“. Die Eigenschaft als Kriegsmaterial ergebe sich weder durch die einzelnen Modifikationen noch „aus der Zusammenschau aller Änderungen“. Dies gehe insbesondere auch aus zwei Sachverständigen-Gutachten hervor.

Von Behörden begutachtet

„Das Flugzeug, welches im Jahr 2014 nach Afrika überstellt worden ist, wurde wenige Tage vor dem Abflug ohne Beanstandungen von Beamten der österreichischen Zollbehörde begutachtet“, heißt es weiter. "Das Flugzeug, welches im Jahr 2015 nach Bulgarien überstellt worden ist, wurde nach der Ankunft in Bulgarien ebenfalls nach eingehender Inspektion ohne Beanstandungen in das zivile Luftfahrtregister Bulgariens aufgenommen.

Die Modifikationen an den Flugzeugen standen sohin nachweislich einer Registrierung in einem zivilen Luftfahrtregister eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht entgegen." Die Überstellung der beiden Maschinen sei vollkommen transparent, unter Einhaltung der geltenden Ausfuhrbestimmungen und unter Beiziehung namhafter Experten auf dem Gebiet der Exportkontrolle erfolgt.

Tatplan im Mittelpunkt

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die aus ihrer Sicht letztlich als Kriegsmaterial einzustufenden Flugzeuge gewinnbringend und unauffällig außer Landes geschafft werden sollten. Den Tatplan vorgeschlagen haben dürfte demnach Prince gemeinsam mit dem fünftangeklagten ausgebildeten Piloten und Berater. Aus Sicht der Verteidigung hat es einen solchen Tatplan aber nicht gegeben. „Die dem Gericht nunmehr vorliegenden Gutachten und sonstigen Beweise belegen gerade das Gegenteil.“

Zweifel am Erscheinen von Prince zur Hauptverhandlung, die im Sommer aufgrund unklarer Übermittlungsmöglichkeit der entsprechenden Ladung noch bestanden hatten, räumte dessen Verteidiger Norbert Wess auf Anfrage der APA endgültig aus. Sein Mandant werde am Donnerstag erscheinen, betonte der Rechtsanwalt, der neben dem US-Geschäftsmann auch den Erst- und Fünftangeklagten vertritt. Urteile werden indes noch nicht fallen, für 14. Dezember ist ein zweiter Prozesstag angesetzt.