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Pixabay/pasja1000
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Politik

Gemeindebund will Nebenwohnsitzabgabe

In Niederösterreich nehmen Rufe nach einer Abgabe für Nebenwohnsitze wieder Fahrt auf. Der niederösterreichische Gemeindebund forderte am Denstag eine Freizeitwohnsitzabgabe nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Ziel sei eine „gerechtere“ Lösung.

Erst kürzlich hatte die Stadt Wien eine Zweitwohnsitzabgabe angekündigt. Diese soll ab 2025 je nach Wohnungsgröße 300 bis 500 Euro pro Jahr betragen. Niederösterreich wäre dann das letzte verbliebene Bundesland ohne eine solche Abgabe, hieß es in einer Aussendung seitens des Niederösterreichischen Gemeindebundes. Auch deshalb sollen jetzt Gespräche geführt werden.

Bereits im November 2021 verlangten der ÖVP-Gemeindebund und der sozialdemokratische NÖ Gemeindevertreterverband (GVV) neben dem letztlich per 1. Juni 2022 eingetretenen Ende des Wahlrechts für Zweitwohnsitzerinnen und -nitzer auch die Einführung einer Infrastrukturabgabe. „Mit dem Vorstoß Wiens öffnet sich nun ein Zeitfenster, das wir nutzen wollen“, so Johannes Pressl (ÖVP), Präsident des Niederösterreichischen Gemeindebundes.

Gemeinden sollen über Einhebung selbst entscheiden

Festgehalten wurde, dass Gemeinden für Freizeitwohnsitzerinnen und -sitzer über den Finanzausgleich vom Bund keine Abgeltung bekommen. Die betreffenden Personen nutzen aber dennoch auch die nicht über Gebühren finanzierte öffentliche Infrastruktur in den Kommunen. Für Pressl trägt eine Freizeitwohnsitzabgabe auch zur Steuergerechtigkeit und zur gleichen Lastenverteilung in einer Gemeinde bei.

„Die Finanzierung der öffentlichen Leistungen in den Gemeinden soll gerechter werden. Insofern möchten wir Freizeitwohnsitzer mit einbeziehen“, sagte Pressl. Niederösterreichs zuständiger Finanzlandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) signalisierte Gesprächsbereitschaft: „Wir kennen den Wunsch der Gemeinden, diesbezüglich eine Lösung zu finden, und stehen für Gespräche über die Ausgestaltung einer solchen Freizeitwohnsitzabgabe zur Verfügung“, wurde Schleritzko zitiert. „Wichtig ist aber, dass jede Gemeinde frei entscheiden kann, ob sie diese Abgabe einhebt oder nicht.“