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Wirtschaft

Aufregung um Streikverbot bei ZKW

Für Aufregung hat am Donnerstag ein geplanter Streik beim Automobilzulieferer ZKW mit Sitz in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) gesorgt. Dieser wurde vom Landesgericht St. Pölten kurzfristig verboten. Die Gewerkschaft reagierte entsetzt.

Punkt 2.00 Uhr Früh wollten die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ZKW am Mittwoch ihre Arbeit niederlegen, doch wenige Stunden zuvor untersagte das Landesgericht St. Pölten dies per einstweiliger Verfügung.

Laut ZKW sei die gesetzliche Ankündigungsfrist von einer Woche nicht eingehalten worden. Dem Unternehmen wäre durch den Streik ein hoher finanzieller Schaden entstanden, wird argumentiert. Im schlimmsten Fall hätte dies zu einem Verlust des Kundenstocks führen können, der auch der Belegschaft schaden würde, so die ZWK-Geschäftsführung.

Von einem unwiederbringlichen Schaden für das Unternehmen spricht auch das Gericht. Gründe, die einwöchige Frist nicht einhalten zu müssen, sah es nicht. Wegen der Kurzfristigkeit wurden nur die Argumente des Unternehmens gehört, nicht aber die des Betriebsrats bzw. der Gewerkschaft, heißt es aus dem Landesgericht St. Pölten.

Gewerkschaft: „Streiken ist Menschenrecht“

Laut Gewerkschaft sei alles korrekt abgelaufen, umso entrüsteter reagierte man am Donnerstag auf die Entscheidung. "Streiken ist ein Menschenrecht, das durch die österreichische Verfassung, die Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta abgesichert ist.“

Die einstweilige Verfügung im Fall ZKW sei demokratiepolitisch höchst bedenklich, kritisierte PRO-GE Bundesgeschäftsführer Stefan Guggenberger. Die Gewerkschaft will jedenfalls gegen die Entscheidung berufen.