Gericht

Sieben Jahre Haft in Missbrauchsprozess

Weil er Minderjährige missbraucht haben soll, ist ein 33-Jähriger am Freitag in Krems nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dem Mitglied einer Kirchengemeinschaft waren die Kinder bzw. Jugendlichen von den Eltern zur Aufsicht anvertraut worden.

Der 33-Jährige, der verheiratet und Vater von vier Kindern ist, ist laut Staatsanwältin Mitglied einer Glaubensgemeinschaft im Waldviertel, in deren Rahmen sich viele von Rumänien nach Österreich gekommene Familien regelmäßig treffen. Immer wieder habe der 33-Jährige Unterstützung in organisatorischen Dingen geleistet und sich so bei den weiteren Gemeinschaftsmitgliedern „ein solides Vertrauensverhältnis“ erarbeitet.

Auf dieser Basis habe der Angeklagte Buben und Mädchen aus dem Bekanntenkreis eingeladen, bei ihm zu übernachten, schilderte die Vertreterin der Anklagebehörde. Dabei soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Ein Betroffener erstattete letztlich Anzeige, die weiteren entschlossen sich zur Aussage, „nachdem sie bemerkten, dass sie nicht das einzige Opfer sind“. Schuldig gesprochen wurde der 33-Jährige laut Gerichtsangaben wegen Übergriffen gegen sechs junge männliche Personen. Zu Vorwürfen, die ein Mädchen betroffen hatten, gab es einen Freispruch im Zweifel.

Beschuldigter bekannte sich schuldig

Zum Hintergrund des Beschuldigten hielt die Staatsanwältin fest, dass sich der 33-Jährige eigenen Angaben zufolge zu Männern hingezogen fühlt. Um die Homosexualität zu unterdrücken, habe der gerichtlich Unbescholtene sehr früh geheiratet. Verteidiger Rudolf Mayer äußerte sich ähnlich und betonte, dass sich der nunmehr Angeklagte einer Psychotherapie unterziehen hätte sollen.

Bereits vor der Polizei habe der Beschuldigte „ein volles Geständnis abgelegt“, unterstrich Mayer. „Mein Mandant hat sein Leben verpfuscht, da brauchen wir gar nicht darüber reden.“ Der Angeklagte sei kein Illusionist und wisse „natürlich, dass er eine Haftstrafe bekommen wird“.

10.000 Euro Schmerzengeld für Opfer

Seitens der Opfervertreterin wurde für die Betroffenen ein Teilschmerzengeld von jeweils 10.000 Euro geltend gemacht, die der 33-Jährige laut Gerichtsentscheidung auch bezahlen muss. Nach den Eröffnungsvorträgen fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Angelastet wurden dem gebürtigen Rumänen in dem Schöffenverfahren Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie sexueller Missbrauch von wehrlosen oder psychisch beeinträchtigen Personen. Hinzu kamen Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sexuelle Belästigung. Der gesamte Tatzeitraum erstreckte sich von Jänner 2016 bis zum diesjährigen August.