Gehört das Auto nicht dem Raser, dann sieht die ab 1. März geltende entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung vor, dass in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen wird. In solchen Fällen kann das Fahrzeug zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos, informierte der ÖAMTC.
Ab März gibt es drei Strafmöglichkeiten
An sich ist ab März ein dreistufiges System vorgesehen, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reicht. Personen, die im Ort 60 km/h und Überland 70 km/h zu schnell unterwegs sind, kann künftig das Auto ganz weggenommen werden.
Das bringt 2024
Bis 4. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2024 kommen werden.
Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. 90 km/h (Freiland) an Geschwindigkeitsüberschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen können. Bei der Versteigerung gehen 70 Prozent der Erlöse an den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.
Pro Jahr wird mit bis zu 445 Fällen gerechnet
Das Verkehrsministerium rechnet mit bis zu 445 Fällen pro Jahr, in denen es zu einer behördlichen Beschlagnahme des Fahrzeugs und in der Folge zu einem Verfall kommen könnte. Österreich folgt mit dieser Maßnahme dem Beispiel anderer europäischer Ländern. Die Beschlagnahme hätte eigentlich schon 2023 in Kraft treten sollen.
Mehrere europäische Länder wie Italien oder Tschechien verschärfen im kommenden Jahr ihren Strafenkatalog, was zu höheren Verkehrsstrafen führt, informierte der ÖAMTC. Auch in Polen ist es ab März 2024 möglich, bei bestimmten Verstößen, etwa auch Alkoholisierung am Steuer, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und einzuziehen.