Arzt bei einer Untersuchung in einem Ambulatorium
APA/Hans Punz
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Politik

2024: Kassenleistungen werden ausgebaut

Im Gesundheitsbereich bringt das Jahr 2024 einige Verbesserungen für Krankenversicherte, denn die Kassenleistungen werden ausgebaut. Wichtig: E-Cards ohne Foto werden mit 15. Jänner gesperrt, davon sind circa 90.000 Personen betroffen.

So werden Untersuchungen wie Prostata-MRT und Coronar-CT österreichweit zur Kassenleistung, für psychologische Krankenbehandlung gibt es einen Zuschuss. Die Kostenerstattung nach Wahlarztbesuchen soll ab 1. Juli schneller gehen, weil diese ihre Honorarnoten dann digital an die Kasse übermitteln müssen. Auch die Umsetzung der jüngst beschlossenen Gesundheitsreform soll starten.

Primärversorgungseinheiten sollen in Betrieb gehen

Unter anderem will man mit der Interessentensuche für 100 neue Kassenstellen beginnen, und zwar zur Hälfte in den Fächern Allgemeinmedizin und Kinder- und Jugendheilkunde, zur anderen Hälfte in den Bereichen Gynäkologie, Dermatologie, Augen und Psychiatrie (auch für Kinder und Jugendliche). Viele neue Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen an den Start gehen, darunter die erste in Tirol. Neu ist auch ein Starterbonus von 100.000 Euro aus Bundesmitteln für neue Vertragsärzte der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde und Gynäkologie.

Das bringt 2024

Bis 4. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2024 kommen werden.

Für Medizinstudierende werden 13 bevorzugte Plätze für jene geschaffen, die nach Abschluss ihrer Ausbildung einen Kassenvertrag anstreben oder das ärztliche Team innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verstärken.

Für psychologische Krankenbehandlung gibt es ab 1. Jänner 2024 einen Kostenzuschuss von der ÖGK. Eine Sachleistung wird es nicht, weil die Bundesmittel zur Finanzierung zu gering ausfallen, wie es bei der ÖGK heißt. Dafür wird die Krankenbeförderung per Taxi ab Jahresbeginn mit einem Gesamtvertrag bundeseinheitlich geregelt.

Neue Programme zur Gesundheitsförderung sollen kommen

Laut Gesundheitsministerium sollen im Zuge der Gesundheitsreform im kommenden Jahr neue digitale Angebote und Programme zur Gesundheitsförderung geschaffen werden. Auch die Erweiterung der Impfprogramme und Reformmaßnahmen in den Spitälern will man in Angriff nehmen.

Verbessern will man die Versorgung bei postviralen Syndromen und die psychosoziale Versorgung. Auch die Novelle des Psychotherapiegesetzes hat das Ministerium auf seiner Liste. Die Ausbildung soll künftig an öffentlichen Universitäten angeboten werden.

E-Cards ohne Foto werden Mitte Jänner gesperrt

E-Cards ohne Foto werden am 15. Jänner 2024 gesperrt. Nach derzeitigem Stand droht das etwa 90.000 Personen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Der Versicherungsstatus bleibe aber jedenfalls erhalten, versicherte Bernhard Wurzer, Generaldirektor der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

E-Card mit Foto
APA/Helmut Fohringer
Von der Foto-Pflicht auf der E-Card ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren bzw. Menschen in den Pflegestufen vier bis sieben

Die Sperre der E-Card betrifft jene, die zwar in Österreich versichert sind bzw. im letzten Jahr versichert waren, bei denen bis Ende des Jahres aber kein Foto in den Beständen der Pass- oder Führerscheinbehörden oder des Fremdenregisters für die Ausstellung einer E-Card mit Foto vorhanden ist. Reicht man nicht selbst ein Foto nach, wird die E-Card mit 15. Jänner 2024 gesperrt.

Inanspruchnahme der Leistungen weiterhin möglich

Ausgenommen von der Foto-Pflicht auf der E-Card sind Kinder unter 14 Jahren, Personen ab 70 Jahren bzw. in den Pflegestufen vier bis sieben sind ebenfalls nicht von der Sperre bedroht. Da man aber eben ein Foto nachreichen kann, reduziert sich die Zahl der Betroffenen laut Gesundheitsministerium auch laufend.

Die Inanspruchnahme von Leistungen sei auch nach dem 15. Jänner weiterhin problemlos möglich, betonte das Gesundheitsministerium. Die Information der Versicherten, deren Karten „gesperrt“ wurden, erfolge persönlich im Anlassfall im Zuge von Arztbesuchen oder bei Kontakt mit der Sozialversicherung. Gehen betroffene Personen also nach dem 15. Jänner zum Arzt, sollen sie dort informiert werden, dass sie innerhalb von 150 Tagen ein Foto registrieren müssen.