Dutzende illegale Feuerwerkskörper bei KFZ-Kontrollen entdeckt
LPD Niederösterreich
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Chronik

Illegale Böller: Warnung vor rechtlichen Folgen

Der Jahreswechsel rückt näher und damit steigt auch die Sorge vor Pyrotechnikunfällen. Nach schweren Unfällen mit illegalen Böllern in den letzten beiden Silvesternächten warnt das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) jetzt auch vor möglichen rechtlichen Folgen.

210 Personen werden laut KfV im Schnitt pro Jahr nach Pyrotechnikunfällen im Spital behandelt. Was dabei auffällt: Die Opfer sind auffallend jung. Etwa die Hälfte aller Verletzten ist zwischen 15 und 24 Jahre alt, 15 Prozent sind sogar noch jünger. Oft sind illegale Feuerwerkskörper im Spiel – und wer damit hantiert oder sie verkauft, könne vor Gericht landen, so die Warnung.

So wurde zum Beispiel in der jüngeren Vergangenheit ein Händler wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe im Ausmaß von zwölf Monaten verurteilt, vier Monate davon unbedingt. Er hatte eine Kugelbombe an einen Jugendlichen verkauft, der beim Zünden dann tödliche Verletzungen erlitten hatte.

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Einsatzkräfte am Unglücksort
Einsatzdoku / Lechner / Sämann
Schauplatz des tödlichen Unfalls in der Silvesternacht 2023 war ein Feld bei Ternitz
Einsatzkräfte am Unglücksort
APA/ALEXANDER STEININGER
Ein 18-Jähriger starb noch an der Unfallstelle
Einsatzkräfte am Unglücksort
APA/ALEXANDER STEININGER
„Alles war voller Einsatzfahrzeuge“, berichteten Augenzeugen
Einsatzkräfte am Unglücksort
Einsatzdoku / Lechner / Sämann
Der Feuerwerkskörper dürfte zu früh explodiert sein und den 18-Jährigen tödlich verletzt haben
Einsatzkräfte am Unglücksort
Einsatzdoku / Lechner / Sämann
Zum Abschießen der Feuerwerke sollen die Jugendlichen 50 Zentimeter lange Rohre aus Plastik verwendet haben

Zudem bekamen zuletzt drei Personen bedingte Haftstrafen, weil sie einen Böller der Kategorie F4 illegal aus Tschechien nach Österreich gebracht und ihn ohne die notwendigen Fachkenntnisse gezündet hatten – mehr dazu in Bedingte Strafen nach Pyrotechnikunfall (noe.ORF.at; 8.7.2022). Dieser Fall stehe exemplarisch dafür, dass illegale Importe aus dem Ausland nicht nur schwere Verletzungen nach sich ziehen könnten, sondern auch rechtliche Konsequenzen, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Nur Böller der Kategorien F1 und F2 erlaubt

Auch der niederösterreichische Pyrotechnikhandel erinnert im Vorfeld des Jahreswechsels daran, dass in Österreich lediglich Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2 für den privaten Gebrauch zugelassen sind. Dazu gehören etwa Tortensprüher oder Knallerbsen bzw. minderstarke Raketen. Österreich habe sehr hohe Sicherheitskriterien bei pyrotechnischen Artikeln. „Nur legal ist sicher“, wird von den Branchenvertretern betont.