Das bringt 2024
Bis 4. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2024 kommen werden.
Der Wegfall der Umsatzsteuer gilt aber auch für Balkonkraftwerke, also kleine Photovoltaik-Anlagen mit ein oder zwei Modulen, die höchstens 800 Watt an Leistung liefern und an einer Steckdose angesteckt werden.
Mit der Umsatzsteuerbefreiung fallen für viele private Stromerzeuger auch die Förderanträge bei der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) weg, die seit dem Photovoltaik-Boom 2022 für viel Frust gesorgt hatten, weil das Budget oft binnen weniger Minuten ausgeschöpft war. Für Balkonkraftwerke gibt es überhaupt zum ersten Mal eine Förderung durch den Bund. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt vorerst bis 2026.