Blick in den Plenarsaal, anlässlich einer Sondersitzung (25.10.2023)
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com
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Chronik

2024: Verbotsgesetz wird verschärft

Das Jahr 2024 bringt eine Verschärfung des Verbotsgesetzes. Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole – etwa der Hamas – verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Die Novelle des Verbotsgesetzes ist bereits im Nationalrat beschlossen worden. Neben der Erhöhung der Strafen wird künftig jegliches – und nicht nur „gröbliches“ – Verharmlosen des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Gräuel strafbar sein. Ebenso wird die Ahndung von im Ausland begangenen Delikten und das Einziehen von NS-Devotionalien erleichtert.

Am 1. Februar 2024 in Kraft tritt ein Gesetz, mit dem all jene Verurteilungen von Homosexuellen aufgehoben werden, die aufgrund von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen Handlungen ergangen sind, wenn sie bei verschiedengeschlechtlicher Begehung nicht strafbar gewesen wären. Entschädigungen gibt es, wenn die Betroffenen ins Gefängnis oder schwerwiegende soziale Nachteile wie etwa den Verlust ihres Arbeitsplatzes hinnehmen mussten.

Entschädigung von 3.000 Euro

Betroffene erhalten einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro pro aufgehobenem Urteil bzw. 500 Euro für jedes eingeleitete und später eingestellte Ermittlungsverfahren. Zusätzlich bekommen sie 1.500 Euro für jedes angefangene, aufgrund einer Verurteilung oder eines Ermittlungsverfahrens erlittene Jahr Freiheitsentziehung. Wer darüber hinaus durch das Verfahren wirtschaftlich, beruflich oder gesundheitlich besonders benachteiligt war, erhält außerdem einmalig 1.500 Euro. Anträge auf Entschädigung müssen bis 31. Dezember 2033 beim zuständigen Gericht geltend gemacht werden.

Das bringt 2024

Bis 4. Jänner informiert noe.ORF.at täglich in zwei Artikeln über die Neuerungen, die 2024 kommen werden.

Ab 17. Februar 2024 anzuwenden ist die EU-Verordnung über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA). Mit ihr werden künftig die Aktivitäten von Anbietern digitaler Dienste innerhalb der EU detailliert geregelt – für Österreich fehlt allerdings noch die konkrete Begleitgesetzgebung. Laut einem Begutachtungsentwurf soll für die Einhaltung des DSA für Vermittlungsdienste in Österreich die Regulierungsbehörde Komm Austria zuständig sein.

Durch die Regelung sollen Entfernungsanordnungen bei Fällen von Hass im Netz besser durchsetzbar sein. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage für immateriellen Schadenersatz bei Ehrenbeleidigungen in einem elektronischen Kommunikationsnetz geschaffen werden.

Änderungen bei Obsorge von Kindern

Ab 1. Jänner 2024 eingeschränkt wird die Einsicht bzw. Aufnahme von Urkunden in die Urkundensammlung des Grundbuchs. Betroffen davon sind jene Schriftstücke, die bestimmte Daten des Privat- oder Familienlebens enthalten.

Ab 1. Oktober kommt es nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) außerdem zu einer Änderung bei der Obsorge bei Kindern, die nicht von ihren Eltern betreut werden können. Derzeit haben in diesem Fall Groß- oder Pflegeeltern einen gesetzlichen Vorrang – erst wenn niemand aus diesem Kreis in Betracht kommt, können andere geeignete Personen herangezogen werden, etwa Urgroßeltern, Geschwister, Onkel oder Tanten. Dieses starre Rangverhältnis war dem VfGH zu eng, er hob die entsprechende Regelung auf.

Änderungen wird es auch beim Verteidigerkostenersatz bei Freisprüchen oder Einstellungen geben. Dafür wurden im Budget 70 Mio. Euro reserviert – offen ist allerdings noch, wie genau dies umgesetzt wird.