Chronik

Bräutigam wurde während Hochzeit verhaftet

Ein 26-jähriger Mann ist bei seiner Hochzeit im Schloss Vösendorf von der Fremdenpolizei festgenommen worden. Der Anwalt hält das Vorgehen für nicht rechtmäßig. Das Bundesamt für Fremdenwesen betont, es gebe keine gesetzliche Bestimmung, die das verbiete.

Für das Brautpaar sollte es am Samstag im Schloss Vösendorf (Bezirk Mödling) der schönste Tag werden. Während der Zeremonie, noch bevor Braut und Bräutigam ihre Unterschriften setzen konnten, wurde die Feier jedoch von der Fremdenpolizei unterbrochen. Die Beamten nahmen den 26-jährigen Kurden fest. Mittlerweile sitzt er in Schubhaft.

„Durch die Eheschließung wäre er sofort aufenthaltsberechtigt gewesen“, sagt sein Anwalt Gregor Klammer auf Anfrage von noe.ORF.at. Die Polizei habe die Hochzeit aber verhindern wollen, so Klammer. Zehn Tage vor der Hochzeit bekam der 26-Jährige seinen negativen Asylbescheid vom Verwaltungsgerichtshof.

Ähnlicher Fall 2018

Die Hochzeit sei allerdings rechtmäßig gewesen und „schon lange geplant“. Das bestätigt auch die Braut: „Wir kennen uns schon länger, ich bin wirklich verzweifelt.“ Der Anwalt sieht das Vorgehen der Fremdenpolizei als unverhältnismäßig: „Man kann nicht eine Hochzeit zu dem Zweck sprengen, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu verhindern.“

Ein ähnlicher Fall aus dem Jahr 2018 sei vom Verwaltungsgerichtshof sowie vom Bundesverwaltungsgericht bereits als nicht rechtmäßig eingestuft worden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), angesiedelt im Innenministerium, nannte auf Anfrage keine Details zu dem Verfahren.

Anwalt macht sich für Verbleib stark

Generell werde der „freiwilligen und selbstständigen Ausreise“ Vorrang gegenüber einer „zwangsweisen Außerlandesbringung“ gegeben. „Unrechtmäßig aufhältigen Personen“ müsse aber „ihr unsicherer Aufenthalt in Österreich sowie, dass eine reine Eheschließung an dem unsicheren Aufenthaltsstatus mit all seinen Konsequenzen nichts ändert, klar sein“.

Es gebe keine gesetzliche Bestimmung, die eine Festnahme am Standesamt unzulässig mache. Der Anwalt kündigt an, sich für einen Verbleib des 26-Jährigen in Österreich starkzumachen. Beim Verfahren hätte es „Unregelmäßigkeiten“ gegeben, argumentiert Klammer.