Wenn eine Gemeinde ein Tempolimit reduzieren wollte, waren bisher viel Bürokratie und Gutachten notwendig. Das fällt künftig weg, etwa, wenn rund um Kindergärten, Schulen oder Seniorenheime Tempo-30-Zonen eingerichtet werden. Laut Bundesregierung soll die Voraussetzung gelten, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist – mehr dazu in Weniger Hürden für Tempo 30 (news.ORF.at; 17.01.2023).
Außerdem können Gemeinden künftig selbst Radarkontrollen durchführen, wodurch man sich eine Entlastung der Polizei erwartet. Vor allem dieser Punkt kommt beim niederösterreichischen ÖVP-Gemeindebund sehr gut an. Dessen Präsident Johannes Pressl spricht gegenüber noe.ORF.at von einer langjährigen Forderung. „Es nutzt nichts, Tafeln aufzustellen, wenn dann nicht kontrolliert wird“, so Pressl.
Auch Rupert Dworak, Präsident des roten Gemeindevertreterverbandes, begrüßt die Änderungen. „Kinder und alte Menschen sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und die gilt es mit mehr Tempo-30-Zonen zu schützen“, so Dworak im Gespräch mit noe.ORF.at. Es handle sich um eine Maßnahme, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen werde.