Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung gegen einen Security-Mitarbeiter schuldig gesprochen. Das Urteil ist laut Landesgericht St. Pölten rechtskräftig.
Zu den Taten soll es am 17. September des Vorjahres vor einem Nachtlokal in St. Pölten gekommen sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung war der 1979 geborene Angeklagte aufgefordert worden, die Bar zu verlassen.
3.360 Euro Schadensersatz
In der Folge soll er einen Security vor dem Lokal bedroht und einen anderen Besucher mit einem Klappmesser attackiert haben. Der Mann erlitt eine Stichwunde. Der Angeklagte war laut Gerichtsangaben „mittelgradig“ alkoholisiert.
Das Opfer der Messerattacke hatte sich als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen. Ihm wurden in dem Geschworenenprozess 3.360 Euro zugesprochen.