Türe eines Verhandlungssaales im Landesgericht St. Pölten
ORF / Birgfellner
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CHRONIK

Sexualdelikte: Haftstrafe für 20-Jährigen

Am Landesgericht St. Pölten ist ein 20-jähriger Mann am Donnerstag wegen einer Serie von Sexualdelikten in Wien zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Er hat im Vorjahr mehrere Mädchen und Frauen auf ihrem jeweiligen Heimweg überfallen.

Der großteils geständige Mann wurde rechtskräftig u.a. wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung und sexueller Belästigung schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Da er zwei Drittel der unbedingten Haft von zehn Monaten verbüßt hat, wurde er nach der Urteilsverkündung bedingt entlassen – er muss sich aber einer pyschiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Die Staatsanwältin sprach angesichts der Vorwürfe vom „Albtraum jedes jungen Mädchens, jeder Frau, jedes Vaters und jeder Mutter“. Der zu den Tatzeitpunkten 19-Jährige soll im Mai und Juni 2023 in Wien-Wieden und -Margareten Opfer im Alter von 17 bis 73 Jahren u. a. unter den Rock oder das Kleid gegriffen oder sich selbst entblößt haben. Der Angeklagte hatte laut Staatsanwältin „wahllos Mädchen und Frauen von hinten attackiert“ und im Genitalbereich berührt – meistens, als sie beim Heimkommen den Schlüssel zur Eingangstür suchten.

Die Verteidigerin betonte, ihr Mandant – Schüler und aus gutem Hause – „ist kein Monster“. Zu der vom Sachverständigen Peter Hofmann attestierten Störung meinte der Beschuldigte, der aus der U-Haft vorgeführt wurde: „Ich weiß, dass ich in dieser Hinsicht ein Problem habe.“ Der Konsum von Drogen und Aufputschmitteln sowie eine „schwere Lebensphase“ hätten zu den Taten geführt. Laut einem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig, hat aber eine „Sexualpräferenzstörung“. Seit sieben Monaten macht der 20-Jährige eine Psychotherapie.

Polizei ertappte den Täter auf frischer Tat

Beim ersten Vorfall am 12. Mai kam es laut Anklage zu einer Vergewaltigung, dazu bekannte sich der junge Mann nicht schuldig. Bei einer Eingangstür habe er sich dem Opfer genähert, ihm „von hinten den Mund zugehalten“ und es unter dem Rock berührt, schilderte der Angeklagte. Als die Frau schrie, sei er davongelaufen. Das Video der kontradiktorischen Vernehmung des Opfers wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt.

Die Serie fand am 30. Juni ein Ende, als der junge Mann von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurde. Der Angeklagte soll bei der Festnahme Widerstand geleistet und einen Beamten in Zivil mit einem Schlüssel verletzt haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring gefunden, deshalb wurde der 20-Jährige auch nach dem Waffengesetz verurteilt.

21 Frauen meldeten sich bei Polizei

Die Landespolizeidirektion suchte nach der Festnahme weitere Opfer und veröffentlichte ein Foto des jungen Mannes. Insgesamt meldeten sich 21 Frauen. Aufgrund eines persönlichen Naheverhältnisses einer Justizbediensteten zu einem Opfer wurde das Verfahren wegen des Anscheins einer Befangenheit an St. Pölten übertragen.

In seinen Schlussworten erklärte der Angeklagte, dass es „absolut falsch war“, was er getan habe. Er entschuldigte sich bei den Opfern und bat das Gericht um eine zweite Chance. Zusätzlich zur Strafe erging vom Landesgericht die Weisung zu einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

In zwei Fällen erfolgte ein Freispruch im Zweifel. Mehreren Opfern wurde während der Schöffenverhandlung Geld als Wiedergutmachung übergeben. Zudem wurden vier Frauen insgesamt 3.900 Euro zugesprochen.