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Umwelt

Haftung für Bäume soll gelockert werden

Der Bund plant ein neues Haftungsrecht für Baumbesitzer. Derzeit sind die Bestimmungen streng, weshalb Baumbesitzer Bäume oft vorsorglich fällen. In Niederösterreich begrüßt man den Gesetzesvorstoß, Umweltanwalt Thomas Hansmann fordert aber kleine Anpassungen.

Bäume – egal, ob in Parks, entlang von Straßen oder in Gärten – sind in Haftungsfragen bisher Bauwerken gleichgesetzt. Das Problem: Bei einem Unfall müssen Baumbesitzer bisher beweisen, dass sie daran keine Schuld trifft – sie also alles Mögliche unternommen haben, um Unfälle zu vermeiden. Viele Gemeinden und Privatpersonen wollen sich diesem Risiko in der Praxis aber gar nicht aussetzen.

Die Konsequenz ist laut dem Niederösterreichischen Umweltanwalt Thomas Hansmann, „dass sehr viele alte Bäume gefällt werden, dass teilweise Plätze auch schon ohne Baumpflanzungen geplant werden.“ Und das hat wiederum Auswirkungen auf die Umwelt, weil „wir hier ganz wesentliche Wirkungen der Bäume für das Klima, für die Beschattung und für den Naturschutz verlieren.“

Langjährige Forderung

Bereits 2017 forderte Hansmann – nach mehreren Fällen bei denen parkende Autos beschädigt, Personen verletzt oder sogar getötet wurden – gesetzliche Änderungen. Der Nachweis einer regelmäßigen Kontrolle des Baumbestandes müsse genügen, um den Baumbesitzer aus der Haftung zu entlassen. 2020 beschloss auch der Landtag einstimmig eine Resolution für eine Änderung der Haftungsregeln.

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In vielen Städten und Gemeinden wurden Bäume bisher oft vorsorglich gefällt

Das neue Haftungsgesetz des Bundes soll diese nun bringen. Konkret sollen Bäume künftig aus der Gebäudehaftung herausgenommen werden. In der Praxis bedeutet das: „Wenn ein Schaden eintritt, muss der Geschädigte den Beweis erbringen, dass den Baumhalter ein Verschulden trifft“, erklärt Hansmann. Die Beweislastumkehr, die es bisher eben gab, fällt weg.

Baumhalter haften auch nicht mehr für jedes denkbare Schadensereignis im Zusammenhang mit einem Baum, die nicht aus dessen Umfallen oder dem Herabfallen von Ästen resultieren. Zudem gelten gelockerte Sorgfaltspflichten und es soll zwischen abgelegenen Bäumen und Bäumen, die etwa in der Nähe eines Spielplatzes stehen, unterschieden werden. Für Letztere würden strengere Regeln gelten.

Wunsch nach Änderung

Laut dem Gesetzesentwurf gilt die Haftung aber bei jeder Form der Fahrlässigkeit. Der Umweltanwalt wünscht sich wie auch der Gemeindebund Niederösterreich, dass das nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt. Laut Hansmann muss dem Baumhalter leicht erklärbar sein, „was er darf und was er nicht darf, also ein Leitfaden, und wenn ich mich an den Leitfaden halte, kann das schon mal keine grobe Fahrlässigkeit mehr sein.“

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Mit den neuen Regeln sollen Bäume künftig eine größere Rolle im Kampf gegen die klimatischen Veränderungen spielen

Die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz läuft noch bis 21. Februar. Bis dahin können Stellungnahmen abgegeben werden. Mit der neu ausgestalteten Baumhaftung werde für einfache, klare und faire Haftungsbedingungen für alle Baumhalter gesorgt, hieß es dazu von Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Mit dem neuen Gesetz soll aber auch die Selbstverantwortung der Menschen gestärkt werden.

Im Unterschied dazu gelten im Wald für Eigentümerinnen und Eigentümer schon bisher weitgehende Haftungsbefreiungen. Diese Sonderregelung nach dem Forstgesetz gilt seit der Öffnung der Wälder 1975. Als Ausgleich für die Waldöffnung und die damit befürchtete Haftungserweiterung für die Waldeigentümer wurde das Haftungsrisiko eingeschränkt. Daran soll sich künftig nichts ändern.