Gericht

Landwirt in flagranti erwischt: Prozess gegen Ehefrau

In Baden musste sich am Donnerstag eine Landwirtin vor Gericht verantworten. Sie soll ihren Noch-Ehemann mit einem Metall-Gummi-Schrubber verprügelt haben, nachdem sie ihn in flagranti beim Sex mit einer Melkhelferin im Kälberstall erwischt hatte.

Der Vorfall hatte sich am 24. April 2022 auf dem Gehöft des Ehepaares im Bezirk Baden zugetragen. Die Angeklagte habe am Abend ihrem Mann beim Füttern der Kälber helfen wollen. Nach dem Öffnen der Stalltür sei sie „wie angewurzelt stehen geblieben. Ich hab’ ihn in flagranti erwischt. Es war, als ob jemandem der Boden unter den Füßen weggezogen wird“, schilderte die 40-Jährige.

Sie habe sich „reflexartig“ vor ihre zwei kleinen Kinder gestellt, die sie in den Stall begleitet hätten, um dem Papa eine gute Nacht zu wünschen. „Damit sie das sexuelle Bild nicht sehen müssen“, wie die zweifache Mutter erläuterte, wobei sie nach einer kurzen Pause präzisierte: „Beide hatten die Hosen unten.“

Landwirtin nicht geständig

Die Melkhelferin sei dann aus dem Stall geflüchtet, sie sei ihr nachgelaufen, habe es aber nicht geschafft, sie einzuholen, gab die Angeklagte zu Protokoll. Daraufhin habe sie den Mann „zur Rede stellen“ wollen. Zu dem im Stall befindlichen Schrubber mit einem Aluminium-Stiel habe sie in diesem Zusammenhang nicht gegriffen und damit auch nicht zugeschlagen, versicherte die Angeklagte. Sie habe lediglich einen Kübel mit Wasser gefüllt und diesen auf ihren Mann geschüttet, worauf er ihr mit einem Schlauch Wasser in die Augen gespritzt habe: „Ich habe ihm Vorwürfe gemacht. Ich war total fertig.“

Die Rechtsanwälte Michael Dohr und Amir Ahmed am Donnerstag, 15. Februar 2024, anlässlich des Prozesses wegen Körperverletzung am Bezirksgericht in Baden
APA/STEFAN SOMWEBER
Die Rechtsanwälte Michael Dohr und Amir Ahmed mit dem Schrubber, mit dem die Landwirtin ihren Noch-Ehemann verprügelt haben soll

Zum aktuellen Verhältnis zu ihrem Ehemann befragt, sagte die Angeklagte: „Ich habe mit ihm fast nix mehr zu tun.“ Das Paar lebt in Scheidung, ein gerichtlicher Scheidungstermin ist für morgen, Freitag, anberaumt.

Mann laut Strafantrag verletzt

Der laut Strafantrag vorsätzlich verletzte Mann – Lichtbilder mit Hämatomen am Rücken sind Bestandteil des Gerichtsakts – gab im Zeugenstand an, er habe mit der damals 21 Jahre alten landwirtschaftlichen Fachkraft ein „einmaliges kurzes Verhältnis“ gehabt. „Sie hatten Sex im Kälberstall“, warf die Richterin dazwischen. „Ja. Einmalig“, erwiderte der 43-Jährige, „wir waren grad fertig. Ich hab’ mir den Gürtel zugemacht grad.“

Da habe seine Ehefrau die Stalltür aufgerissen und sei reingekommen. Sie habe zu schreien begonnen und mit dem Schrubber „extrem“ auf seinen Rücken und seinen Kopf eingeschlagen: „Sie hat nicht abgelassen von mir. Umso mehr ich sie angefleht habe, dass sie aufhören soll, desto intensiver hat sie eingeschlagen.“ Schließlich sei er zu Boden gestürzt: „Wie ich am Boden gelegen bin, hat sie mich angespuckt und ist gegangen.“

Er habe noch drei Monate danach an starken, schlagbedingten Kopfschmerzen gelitten, klagte der 43-Jährige. Immer wieder habe er zu Schmerzmitteln greifen müssen, um überhaupt seine Arbeit verrichten zu können. Der Landwirt betonte abschließend, zu der um 21 Jahre jüngeren Frau habe kein außereheliches sexuelles Verhältnis bestanden: „Es war eine einmalige Sache.“

Verhandlung vertagt: Gutachten wird eingeholt

Davon ist Lukas Kollmann, der Verteidiger der Landwirtin, keineswegs überzeugt. Er deutete an, ein Detektiv habe entsprechendes Beweismaterial besorgt, das auf eine nach wie vor aufrechte außereheliche Beziehung hindeutet, das im Scheidungsverfahren Thema werden dürfte. Kollmann ist außerdem überzeugt, dass der zum Zeitpunkt der angeblichen Schläge wieder bekleidete Mann derart viele Kleidungsschichten trug, dass ihm mit einem Alu-Stiel des Schrubbers gar keine gravierenden Verletzungen zugefügt hätten werden können.

Amir Ahmed und Michael Dohr, die beiden Rechtsvertreter des 43-Jährigen, hatten dagegen bereits vor der Verhandlung die Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens verlangt. Sie wollten damit untermauern, dass ihrem Mandanten von dessen „besserer Hälfte“ erhebliche Verletzungen zugefügt wurden. Diesem Antrag gab die Richterin Folge. Zur Beischaffung eines Gutachtens wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.