Chronik

Ballon-Absturz: Ermittlungen erneut eingestellt

Nach dem Absturz eines Heißluftballons in der Buckligen Welt mit zwei Schwer- und sieben Leichtverletzten im November 2022 hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen erneut eingestellt. Dem Ballonfahrer sei kein schuldhaftes Verhalten anzulasten, heißt es.

Die Ermittlungen wurden nun bereits zum zweiten Mal eingestellt, Behördensprecher Erich Habitzl bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden „Kurier“-Onlinebericht. Das Verfahren war Ende des Vorjahres wieder aufgenommen worden, geprüft wurde ein Bericht des Verkehrsministeriums.

Ursprünglich waren die Ermittlungen gegen den 47 Jahre alten Ballonfahrer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung im Frühjahr 2023 eingestellt worden. In den bis dahin vorliegenden Expertisen wurde der Absturz vom 12. November 2022 im Wesentlichen auf die Wetterlage zurückgeführt. Es habe starker Bodenwind geherrscht, dieser sei aus den entsprechenden Daten aber nicht ablesbar gewesen. Der Ballon sei abgetrieben, sodass ein Unfall nicht verhindert werden habe können, lautete der Tenor.

Gurte hätten Verletzungen nicht verhindert

Grundlage für die neuen Ermittlungsschritte war dann der Abschlussbericht des Verkehrsministeriums, der Versäumnisse des Ballonfahrers ortete. Laut Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist dem 47-Jährigen aber kein schuldhaftes Verhalten anzulasten.

Thematisiert wurden u.a. mangelnde Sicherheitsmaßnahmen. Nach Angaben von Habitzl fehlte es letztlich insbesondere am Kausalitätszusammenhang zwischen den nicht angelegten Sicherheitsgurten und den Verletzungen der Insassen. Das habe ein ergänzendes Sachverständigen-Gutachten ergeben.