Politik

Kontroverse um Auszahlungen aus Corona-Fonds

Zwischen dem Land und der Stadt St. Pölten hat sich eine Kontroverse rund um die Auszahlung von Mitteln aus dem Corona-Fonds entwickelt. FPÖ-Landesrat Christoph Luisser wirft der Stadt St. Pölten vor, die Rückerstattung zu blockieren. Diese sieht sich als nicht zuständig.

In 572 Gemeinden in Niederösterreich sei die Auszahlung aus dem Corona-Wiedergutmachungsfonds an die Betroffenen erfolgt, heißt es von Landesrat Christoph Luisser (FPÖ) – nur in einer angeblich nicht, nämlich in St. Pölten. Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) steht im Zentrum der Kritik. Konkret geht es in der Causa um die Ausgleichszahlungen des im Vorjahr etablierten Corona-Fonds für Strafen, die auf Basis von später durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzen verhängt worden waren.

Stadler verhindere laut FPÖ die Auszahlungen und „blockiert damit eine essentielle Unterstützung für seine Bürger", so Luisser. In der Aussendung heißt es weiter: „Diese Handlung wirft nicht nur Fragen bezüglich der Solidarität und Verantwortung gegenüber den Bürgern auf, sondern auch zur politischen Intention, die hinter dieser Entscheidung steht.“ Die Kritik richte sich gegen die „gesamte SPÖ und ihre bürgerfeindliche Corona-Politik“.

Stadt sieht Mitwirkung als „nicht zielführend“

Aus dem Büro von Stadler heißt es: „Sollte die FPÖ glauben, dass Verwaltungsstrafverfahren eine Gemeindeaufgabe sind, so irrt sie.“ Diese würden von den Bezirksverwaltungsbehörden geführt, weshalb „alle Gemeinden in dieser Causa sicher gar nichts gemacht“ hätten. Alle Verwaltungsstrafverfahren, die in der Stadt St. Pölten durchgeführt werden, werden ausschließlich über das Verwaltungsstrafprogramm des Landes Niederösterreich abgeführt, wird betont.

Es sei daher dem Land als Inhaber der Daten ein Leichtes, die Betroffenen zu ermitteln und entsprechend anzuschreiben. Die Mitwirkung der Stadt erscheine daher „weder notwendig noch zielführend“. Bereits bei einem persönlichen Termin mit Luisser habe man darauf hingewiesen, dass das Land nur einen Beschluss für die eigene Privatwirtschaftsverwaltung getroffen habe und es juristisch geklärt sei.

Stadt müsse Versandkosten von Formularen tragen

Auch dürfe nicht übersehen werden, dass durch den Versand von Antragsformularen den Bürgern Kosten entstehen würden, die die Stadt – anders als die Bezirkshauptmannschaften – selbst tragen müsse. „Es erscheint unbillig, eine privatwirtschaftliche Maßnahme des Landes auf Kosten der Statutarstädte zu betreiben“, heißt es aus St. Pölten. Die Verwaltungsstrafabteilung werde Personen eine etwaig benötigte Bestätigung über eine bezahlte Strafe „selbstverständlich“ ausstellen, wurde festgehalten.

„Dieser nicht unerhebliche Verwaltungsaufwand wird von der Stadt getragen, weitere Schritte sind von der Stadt nicht vorgesehen.“ Ergänzend hieß es aus dem Rathaus: „Die angesprochenen Strafen fußen im Ursprung auf Beschlüssen, Entscheiden und Verordnungen übergeordneter Instanzen, wie Bund und Land.“ Hinsichtlich der ins Treffen geführten Portogebühren hielt wiederum Luisser fest: „Ich bin gewillt, diese Kosten aus meiner eigenen Tasche zu zahlen, um die Wiedergutmachung für die ungerecht Bestraften zu ermöglichen.“