Fischotter
unsplash/Daniel Olaleye
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Umwelt & Klima

Kritik an weiterer Tötung von Fischottern

Nachdem das Land die Verordnung zur Tötung von Fischottern verlängert hat, kritisieren eine Tierschutz- und eine Umweltschutzorganisation diese als „Angriff auf den Artenschutz“. Der Teichwirteverband sieht kein Problem, das Land spricht von der Tötung als „Ultima Ratio“.

Um fünf Jahre hat die niederösterreichische Landesregierung die Fischotterverordnung nun verlängert. Theoretisch möglich ist in dieser Zeit eine Tötung von bis zu 300 streng geschützten Tieren (somit rund 60 pro Jahr), kritisieren nun die Tierschutzorganisation WWF und die Umweltschutzorganisation Ökobüro.

Die Verordnung verstoße gegen EU-Recht, demnach dürfen streng geschützte Tiere wie der Fischotter nur im Einzelfall getötet werden, so WWF-Artenschutzexpertin Christina Wolf-Petre. Es handle sich um einen „Angriff auf den Artenschutz“, wurde am Montag in einer Aussendung betont.

71 Fischotter seit Inkrafttreten getötet

Derzeit werden durchschnittlich 17 Tiere pro Jahr entnommen. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung 2019 sind es 71 Fischotter, die getötet wurden, 57 davon alleine in Gmünd, wie es in den Erläuterungen zur Novelle heißt. Die landesweite Erhebung 2022/23 schätzt den Fischotterbestand auf rund 1.000 Individuen.

Trotz der erfolgten Entnahmen von Fischotterindividuen sei es von 2018 bis 2022 zu einem Wachstum der Population um 13 Prozent gekommen. „Man kann also davon ausgehen, dass sich eine stabile Population in Niederösterreich entwickelt hat“, heißt es weiter. „Die Angst, die Population auszurotten, ist in keinster Weise da“, heißt es vom niederösterreichischen Teichwirteverband.

WWF: „Viele Teiche unzureichend geschützt“

Die zahlreichen Abschüsse der letzten Jahre hätten kaum Einfluss auf die Situation an den Fischteichen gehabt, das würden auch die Erläuterungen des Landes zur Verordnung zeigen, so die Kritik des WWF weiter.

„Grund dafür ist, dass nach der Tötung eines Tieres schnell ein anderes Individuum das freigewordene Revier besetzt – während gleichzeitig viele Teiche nur unzureichend geschützt sind“, so Wolf-Petre. Es gebe viele Flächen, die aus ökologischer und rechtlicher Sicht – etwa durch Zäune – gar nicht besser geschützt werden könnten, so der Teichwirteverband.

Land argumentiert mit Einzelfällen

Die Entnahme auf Basis der Verordnung sei natürlich als „Ultima Ratio“ zu betrachten, heißt es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ). „Voraussetzung für die Entnahme ist, dass gelindere Mittel nicht zielführend umsetzbar sind und der günstige Erhaltungszustand gewährleistet ist.“

Ob ein gelinderes Mittel zielführend sei, werde durch das BAW (Bundesamt für Wasserwirtschaft, Ökologische Station Waldviertel) im Zuge der Anmeldung (Paragraf fünf der Verordnung) und somit im Einzelfall geprüft, heißt es weiter. Sei ein gelinderes Mittel zielführend, setze die niederösterreichische Landesregierung, Abteilung Naturschutz, den potenziellen Entnehmer darüber in Kenntnis, „dass die Voraussetzungen für eine Entnahme nicht vorliegen und diese daher nicht zulässig ist“.

Kritik an fehlender Einbindung

Ein weiterer Kritikpunkt von WWF und Ökobüro: Niederösterreich missachte bereits seit Erlass der ersten Fischotterverordnung von 2019 die Anforderungen der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention. „Erst kürzlich hat der Verwaltungsgerichtshof die Anforderungen der Konvention erneut bestätigt“, so Gregor Schamschula von Ökobüro. „Demnach müssen anerkannte Umweltorganisationen an Verfahren beteiligt werden, in denen das EU-Umweltrecht betroffen ist. Das trifft auf das Erlassen von Verordnungen wie jene zu Fischottern definitiv zu, wurde aber erneut verabsäumt.“