Schild Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich in St. Pölten
ORF/Petra Ottitsch
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Chronik

LVwG: 50.000 Verfahren in zehn Jahren

Bauverfahren, Verkehrsstrafen und Betriebsanlageverfahren: Das sind Beispiele für behördliche Entscheidungen. Seit zehn Jahren können Bürger und Unternehmerinnen beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) dagegen Beschwerde erheben. Es gab 50.000 Verfahren.

Das LVwG Niederösterreich erledigte seit dem Jahr 2014 mehr als 50.000 Verfahren. Es entscheidet Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden und Bürgern. Seine Zuständigkeit reicht beispielsweise über Abfallwirtschaftsrecht, Arbeitnehmerschutz, Eisenbahnrecht, Forstrecht, Kraftfahrrecht, Raumordnungsrecht, Straßenverkehrsrecht bis hin zu Umweltschutzrecht, Wasserrecht und Zivildienstrecht.

Das LVwG Niederösterreich hat seinen Sitz in St. Pölten. Außenstellen gibt es in Wiener Neustadt, Mistelbach und Zwettl. Insgesamt arbeiten an den vier Standorten 50 Richterinnen und Richter. Diese sind mit den richterlichen Garantien der Unversetzbarkeit, Unabsetzbarkeit und Unabhängigkeit ausgestattet. In der Präsidial- und Geschäftsstelle sind 45 Personen beschäftigt.

Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich in St. Pölten
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Einer von fünf Verhandlungssälen des LVwG Niederösterreich am Standort St. Pölten

Markus Grubner, Vizepräsident des LVwG Niederösterreich, sagt gegenüber noe.ORF.at: „Verwaltungsgerichte sind Gerichte erster Instanz. Allerdings ist immer erforderlich, dass davor schon die Verwaltungsbehörde etwa eine Baubewilligung, eine Betriebsanlagengenehmigung oder einen naturschutzrechtlichen Bescheid erlassen hat.“

Niederschwelliger Zugang zum Gerichtsverfahren

Der Zugang zum LVwG Niederösterreich ist sehr niederschwellig. Bei den Verfahren besteht keine Anwaltspflicht. Patrick Segalla, Präsident des LVwG Niederösterreich: „Wir entscheiden unter anderem in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, etwa nach einem Führerscheinentzug. Sehr häufig sind es auch Bauverfahren.“ Verhandelt wird öffentlich und mündlich. Das LVwG Niederösterreich ist relativ rasch in seinen Entscheidungen.

Segalla erzählt: „Wir hatten eine große Herausforderung in der Coronazeit. Da gab es deutlich mehr Verfahren als sonst. Da ging es um das Nichttragen von Masken, nicht vorgelegte Tests oder finanzielle Entschädigungen für coronabedingte Maßnahmen, wie etwa Absonderungen.“ Durch die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte vor zehn Jahren rückte der Rechtsschutz näher an die Bürger heran, wird betont.