Sitze in einer Austrian-Airlines-Maschine
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

AUA-Streik: Was Betroffene wissen müssen

Der KV-Streit bei der AUA führt erneut zu Flugstornierungen und -verspätungen. 52.000 Passagiere und Passagierinnen sind betroffen, sie haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum Zielort, so die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF).

Der KV-Streit fällt diesmal ausgerechnet in der Osterreisezeit. Wegen eines für Gründonnerstag und Karfreitag von der Gewerkschaft angedrohten Streiks streicht die Airline an diesen beiden Tagen rund 400 Flüge. Die betroffenen Flugpassagiere sollten in einem ersten Schritt die Fluglinie kontaktieren bzw. schauen, ob ihr Flug wirklich betroffen ist, sagte Georg Loderbauer, Pressesprecher der APF, am Dienstag im Gespräch mit noe.ORF.at.

„Wenn der Flug betroffen ist, dann muss die Fluglinie die Wahl anbieten zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort“, so Loderbauer. Diese alternative Beförderung müsse dann unter vergleichbaren Bedingungen stattfinden, „und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt“. Das ist jetzt während des Streiks laut Loderbauer wahrscheinlich nicht so einfach zu bewerkstelligen, „aber grundsätzlich sind die Fluglinien zu diesen Leistungen verpflichtet“.

Umbuchungen über Fluglinie

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte empfiehlt, dass die Passagiere Umbuchungen über die Fluglinie vornehmen lassen sollen. Wenn jedoch niemand von der Fluglinie erreichbar ist, womit Loderbauer derzeit aufgrund des erhöhten Anfragevolumens rechnet, können die Passagiere eine alternative Beförderung selbst buchen und die Kosten bei der Fluglinie geltend machen.

„Allerdings ist es wichtig, dass man sich hier nicht exzessive Flüge bucht, die sehr sehr teuer sind, sondern hier auch etwas auf Verhältnismäßigkeit schaut“, so der Pressesprecher.

Beschwerden in sechs Wochen erwartet

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte erwartet in etwa sechs Wochen einen Ansturm von Beschwerden, da die Fluglinien in der Regel sechs Wochen Zeit haben, um Anfragen zu beantworten. Wenn keine Einigung mit der Fluglinie erzielt werden kann oder Anfragen ungenügend beantwortet würden, „steht der Weg zur APF offen“. Zuvor müssen sich die Passagiere aber jedenfalls an das Flugunternehmen wenden. Die APF ist die gesetzliche Schlichtungsstelle in Österreich und schlichtet kostenlos und provisionsfrei.