Chronik

Gärtnerin verlor Job, Wohnung und Geld

Nach der Kündigung sollte eine Gärtnerin aus dem Bezirk Baden auch aus ihrer Wohnung ausziehen, die sie von ihrem Chef gemietet hatte. Zudem behielt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts ein. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekam die Frau vor Gericht nun Recht.

Mehr als zwei Jahre war die 40-Jährige in dem Betrieb im Bezirk Baden beschäftigt. An der Adresse des Dienstgebers hatte sie auch eine Wohnung gemietet. Laut Mietvertrag war der Dienstgeber allerdings nicht der Vermieter. Als die Frau vom Dienstgeber gekündigt wurde, sollte sie binnen kürzester Frist auch ihre Wohnung am Standort des Dienstgebers räumen.

Als die Frau die Wohnung zurückgab, wurde behauptet, die Wohnung sei verwahrlost. Für das Räumen und Reinigen behielt die Gärtnerei einen Betrag von 2.600 Euro ein. Und zwar von den 2.900 Euro, die ihr aufgrund ihrer Gehaltsabrechnung noch zustanden. Lediglich 341 Euro netto bekam sie ausbezahlt. Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich.

Klage bei Gericht

„Das geht natürlich nicht“, betont die Arbeiterkammer am Mittwoch in einer Aussendung. Wenn Person A jemandem eine Wohnung vermietet, kann nicht Person B – in diesem Fall die Gärtnerei – dafür Geld einbehalten. In einem ersten Schritt wandte sich die Bezirksstelle Baden deshalb an den Betrieb und forderte ihn auf, das ausstehende Geld zu überweisen.

Da dieser nicht reagierte, brachte das Rechtsschutzbüro Klage ein. Das Gericht entschied schließlich für die Arbeitnehmerin. „Noch bevor der Zahlungsbefehl rechtskräftig wurde, wurde der einbehaltene Betrag – 2.600 Euro – zuzüglich Rechtsanwaltskosten an die Gärtnerin überwiesen“, erläutert AK NÖ-Präsident Markus Wieser den erfolgreichen Abschluss dieses Falles.