Wirtschaft

VfGH hebt Landesgesetz zur Grundversorgung auf

Rund um die explodierenden Energiepreise im Herbst 2022 haben sich viele Menschen um einen Grundversorgungstarif bemüht. In Niederösterreich wurden zahlreiche Menschen aufgrund der Gesetzeslage abgelehnt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Gesetz nun auf.

Die Grundversorgung ist vor allem während Energiekrisen ein relativ günstiger Energietarif. In einem Bundesgesetz steht, wie sich der Tarif errechnet. Für die Berechnung gilt, dass der Grundversorgungstarif nicht höher sein darf als der Tarif, den die Mehrzahl der Bestandskunden des jeweiligen Lieferanten hat. Außerdem regelt das Bundesgesetz, dass alle Menschen in Österreich Anspruch auf einen Grundversorgungstarif haben.

In Niederösterreich gibt es aber so wie in einigen anderen Bundesländern (Wien, Burgenland, Kärnten, Salzburg) ein zusätzliches Landesgesetz, das den Anspruch auf Grundversorgung einschränkt. Demnach darf die Grundversorgung mit Strom gekündigt werden, wenn die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben, einen anderen Stromvertrag abzuschließen.

Gesetz sofort außer Kraft

Mehrere Stromlieferanten lehnten den Antrag von Betroffenen ab, weil es bereits einen aufrechten Vertrag gab oder ein anderer Vertrag angeboten worden sei. Der Verbraucherschutzverein (VSV) brachte diese Praxis bis zum Verfassungsgerichtshof, der die Ländergesetze als verfassungswidrig erkannt hat. Die Gesetze wurden außerdem mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Beim Verbraucherschutzverein freut man sich über diesen Entscheid. Immerhin habe man im Herbst 2022 empfohlen, auf den damals relativ günstigen Grundversorgungstarif umzusteigen, sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Gerade als die Preise stark stiegen, habe die Grundversorgung als Preisbremse gewirkt, heißt es in einer Aussendung.

100 Gerichtsverfahren anhängig

Derzeit unterstützt der Verein etwa 100 Gerichtsverfahren gegen Stromlieferanten, die sich auf diese – jetzt verfassungswidrigen – Gesetze gestützt hatten. Die Energielieferanten hatten die Grundversorgung mit dem Argument abgelehnt, dass sie den Kunden stattdessen Neukundentarife anbieten, womit die Versorgung sichergestellt sei und mit diesen angebotenen Neukundenverträgen kein Recht auf Grundversorgung bestehe. Die Klagen lauten auf Rückabwicklung der so geschlossenen Verträge.

Gegen die EVN (Energieversorgung Niederösterreich) gibt es keine derartigen Klagen des VSV. EVN-Sprecher Stefan Zach betont auf Nachfrage von noe.ORF.at: „Die EVN bietet auf ihrer Homepage einen gesetzeskonformen Grundversorgungstarif an. Durch die aktuelle Marktlage sind aber unsere Neukundenpreise günstiger als der Grundversorgungstarif.“

Zufrieden zeigt sich Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen im NÖ Landtag und Landessprecherin. Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zur Energieversorgung hätten klar gegen die Vorgaben des § 77 ElWOG 2010 verstoßen und die Gefahr in sich geborgen, Kundinnen und Kunden von der Grundversorgung auszuschließen. Gerade vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr erfolgten Preissteigerungen im Energiebereich sei diese rechtliche Situation in Niederösterreich nicht hinnehmbar. „Das Urteil des Höchstgerichts freut uns“, so Krismer in einer Aussendung.