Es sei zu mehreren Annäherungen an Siedlungen untertags bzw. an Menschen unter 100 Meter gekommen. Das Tier sei bzw. die Tiere seien dabei „nur sehr schwer zu vertreiben“ gewesen, heiß es aus dem Büro Pernkopfs gegenüber noe.ORF.at. Damit liege entsprechend der NÖ Wolfsverordnung die Voraussetzung für eine Entnahme, „also Abschuss“, vor, wurde betont.
Die Jäger seien berechtigt, innerhalb von vier Wochen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. Eine zusätzliche behördliche Genehmigung sei dafür nicht erforderlich. „Die Sicherheit der Menschen muss an erster Stelle stehen. Daher dürfen Risikowölfe in Niederösterreich abgeschossen werden, das haben wir mit unserer Wolfsverordnung klargestellt“, betonte Pernkopf.
Sichtungen der Tiere, vor allem in der Nähe von Häusern oder Gehöften, sollten unbedingt gemeldet werden, hieß es weiter. Die „Kronen Zeitung“ berichtete am Montag online, dass ein Wolf „ernsthaft Probleme“ mache. Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl habe bestätigt, dass mehrere Sichtungsmeldungen protokolliert worden seien.