Justizanstalt Stein
APA/Eva Manhart
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Chronik

Anhörung Josef Fritzl: Heute kein Ergebnis

Im Fall Josef Fritzl hat am Dienstagnachmittag eine weitere Anhörung des Verurteilten stattgefunden. Ein Dreirichterinnensenat wird über seine Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug entscheiden. Das Ergebnis wird schriftlich zugestellt.

Der nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesene Josef Fritzl wurde am Dienstagnachmittag in Krems erneut angehört. Stattgefunden hat der nicht-öffentliche Termin diesmal in der Justizanstalt Stein.

Der Beschluss wurde nach der Anhörung von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Geladen waren die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige samt seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Hinzu kamen nach Angaben des Landesgerichts „informierte Personen“ aus der Justizanstalt, um im Fall der Fälle über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Eine Entscheidung über die mögliche Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug gab es nach dem Termin nicht. Diese werde schriftlich bekanntgegeben, sagte Verteidigerin Astrid Wagner. Der Beschluss dürfte ihr „in den nächsten Tagen zugehen“.

Wagner selbst geht weiter davon aus, dass Josef F. in den Normalvollzug entlassen wird. Der 89-Jährige selbst habe sich am Dienstagnachmittag nach der Anhörung „sehr dankbar“ gezeigt.

Verteidigerin: Traum „eines selbstbestimmten Lebens“

Verteidigerin Wagner gab in der Mittagszeit vor der für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Justizanstalt Stein ein Statement ab. Zuvor hatte sie Josef Fritzl. (der nun anders heißt) einen Besuch abgestattet. Der 89-Jährige sei bereits „einigermaßen aufgeregt“, sagte die Rechtsanwältin vor den zahlreich erschienen Medienvertretern. Sie habe ihren Mandanten „vorbereitet, dass alles möglich ist“.

Zwei Gutachten würden Fritzl „einen entsprechenden Gefährlichkeitsabbau attestieren“, gleichzeitig besage eine gerichtsmedizinische Expertise, dass der betagte Mann „körperlich fit ist – was aber natürlich nichts über seinen Geisteszustand aussagt“, so Wagner. Generell träume der 89-Jährige von der Entlassung in die Freiheit, einem eigenen Haus und „einem selbstbestimmten Leben“.

Medienrummel vor der Justizanstalt Stein in Krems
ORF/Henninger
Medienrummel rund um Verteidigerin Astrid Wagner vor der Justizanstalt Stein in Krems

Oberlandesgericht hob bedingte Entlassung auf

Für Josef Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der möglichen Entscheidung des Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben. Krems war zuletzt am 25. Jänner Schauplatz einer Anhörung von Josef Fritzl gewesen. Der nicht-öffentliche Termin am Landesgericht Krems wurde damals ebenfalls von großem medialem Interesse begleitet.

Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wurde. „Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, hieß es Mitte März.

Psychiatrisches Gutachten wird aktualisiert

Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Fritzl nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 89-Jährigen.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt.

Schuldig gesprochen wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.