Austrian Josef Fritzl, who imprisoned his daughter in a cellar for over 24 years and fathered seven children with her, is escorted  back to a prison after his hearing at the regional court in Krems an der Donau, Austria on January 25, 2024. The reginal court in Krems, some 80 kilometres (50 miles) northwest of Vienna, approved the application of Fritzl to be transferred out of the jail he is currently in for the mentally ill who pose a high degree of danger, to a regular prison. Fritzl, now 88, was sentenced to life in prison in 2009 for the murder by neglect of a new-born baby he fathered with his daughter Elisabeth while holding her in the purpose-built basement of his house. (Photo by Joe Klamar / AFP)
APA/AFP JOE KLAMAR
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Chronik

Fritzl: Neuerliche Anhörung am Dienstag

In Krems wird am kommenden Dienstag eine erneute Anhörung des nach dem Inzestfall von Amstetten zu lebenslanger Haft verurteilten Josef Fritzl in Szene gehen. Entschieden wird, ob der 89-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt.

Der erwartete Beschluss nach der Anhörung in der Justizanstalt Stein wird von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen. Geladen sind laut Ferdinand Schuster, dem Sprecher des Landesgerichts Krems, die Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-Jährige samt seiner Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems. Hinzu kommen laut Schuster „informierte Personen“ aus der Justizanstalt, um im Fall der Fälle über dortige Gegebenheiten Auskunft zu geben.

Beginnen wird die Anhörung um 13.00 Uhr, angesetzt ist sie bis 14.00 Uhr. Verteidigerin Wagner stellte für die Zeit vor und nach dem Termin Medienstatements vor der Justizanstalt Stein in Aussicht. Sie wolle Josef Fritzl „am Dienstagvormittag besuchen, dann lasse ich es auf mich zukommen“, blickte die Juristin am Freitag im APA-Gespräch voraus.

OLG hob Entlassung aus Maßnahmenvollzug auf

Wagner rechnet mit einer bedingten Verlegung ihres betagten Mandanten aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug. Für Josef Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht nach der Entscheidung des Dreiersenats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.

Krems war zuletzt am 25. Jänner Schauplatz einer Anhörung von Fritzl gewesen. Der nicht-öffentliche Termin am Landesgericht Krems wurde damals von großem medialem Interesse begleitet. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht (OLG) Wien wieder aufgehoben wurde.

Psychiatrisches Gutachten musste aktualisiert werden

„Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Fritzl, der mittlerweile anders heißt, nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 89-Jährigen.

Die am 25. Jänner ausgesprochene Verlegung in den Normalvollzug war auf zehn Jahre bedingt. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Gutachten von Kastner, das Fritzl u.a. aufgrund der angesprochenen Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Eine generelle bedingte Entlassung, die Verteidigerin Wagner weiterhin anstrebt, wurde aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt – mehr dazu in Maßnahmenvollzug für Fritzl dürfte enden (noe.ORF.at; 15.1.2024).

2009 zu lebenslanger Haft verurteilt

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit verfügt.

Schuldig gesprochen wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.