Chronik

Fritzl bleibt vorerst im Maßnahmenvollzug

Das Oberlandesgericht Wien hat den Beschluss des Landesgerichts Krems, mit dem Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt werden sollte, aufgehoben. Fritzl soll jetzt erneut untersucht und Ende April noch einmal vor Gericht angehört werden.

Am 25. Jänner entschied ein Dreiersenat am Landesgericht Krems, dass Fritzl vom Maßnahmenvollzug – das ist die Unterbringung für Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher mit psychischen Erkrankungen – in ein reguläres Gefängnis verlegt werden soll. Am 31. Jänner brachte die Staatsanwaltschaft Krems Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen ein.

Jetzt entschied das OLG: Es gibt vorerst keine Verlegung ins reguläre Gefägnis, das Landesgericht Krems muss noch einmal entscheiden. „Das OLG Wien hatte vor allem zu prüfen, ob die Gefährlichkeit des Verurteilten, die der Grund für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug war, noch gegeben oder ausreichend reduziert ist. Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind“, heißt es in der Begründung des OLG.

OLG fordert neue Befunde zur Demenzerkrankung

Das OLG trug dem Landesgericht Krems eine Verfahrensergänzung auf. Es geht um die Frage der Gefährlichkeit von Fritzl und ganz konkret um den Status der Demenzerkrankung, die bei ihm festgestellt wurde. Diese medizinischen Unterlagen müssen jetzt von Josef Fritzls Verteidigung nachgereicht werden.

Die neuen Befunde, also etwa Untersuchungen des Gehirns, seien notwendig, da die Erstellung des Gutachtens eine lange Zeit in Anspruch nahm, weshalb es nun ganz aktuelle Befunde brauche, heißt es. Danach soll es beim Landesgericht Krems schnell gehen. Bereits Ende April gibt es einen Termin für eine neuerliche Anhörung von Fritzl. Dann muss das Landesgericht Krems entscheiden. Sollte die Staatsanwaltschaft wieder Beschwerde einlegen, geht der Akt wieder zum Oberlandesgericht Wien.

Fritzl, der seinen Namen inzwischen änderte, hatte seine Tochter im Keller seines Wohnhauses in Amstetten 24 Jahre lang gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Ein Kind starb kurz nach der Geburt. Im März 2009 musste er sich am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande verantworten. Erstmals in Österreich wurde auch der Tatbestand der Sklaverei verhandelt. Fritzl wurde zu lebenslanger Haft mit Einweisung in den Maßnahmenvollzug verurteilt.