CHRONIK

Fall Fritzl: Einspruch gegen Verlegung

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Fritzl Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht. Am 25. Jänner entschied ein Dreiersenat am Landesgericht Krems, dass Fritzl vom Maßnahmenvollzug in ein reguläres Gefängnis verlegt werden soll.

Die Staatsanwaltschaft Krems brachte am Mittwoch Beschwerde beim OLG gegen die Verlegung Fritzls aus dem Maßnahmenvollzug ein. Nun muss das OLG Wien entscheiden, ob der Beschwerde stattgegeben wird. Ist das der Fall, dann bleibt Fritzl im Maßnahmenvollzug. Das ist die Unterbringung für Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher mit psychischen Erkrankungen.

Im nächsten Jahr könnte es erneut zu einer Begutachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit von Fritzl und damit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug kommen. Das Maßnahmenvollzugsgesetz sieht eine jährliche Begutachtung der Häftlinge im Maßnahmenvollzug vor.

Keine Frist für Entscheidung

Wird die Beschwerde vom OLG abgewiesen, dann kann Fritzl, der mittlerweile seinen Namen geändert hat, vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug überstellt werden. Denkbar sei auch, dass das OLG noch eine Stellungnahme eines Gutachters einfordert, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Das Ergebnis sei offen, eine Frist für die Entscheidung des OLG gibt es nicht.

Fritzl musste sich im März 2009 am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande verantworten. Erstmals in Österreich wurde auch der Tatbestand der Sklaverei verhandelt. Fritzl wurde zu lebenslanger Haft mit Einweisung in den Maßnahmenvollzug verurteilt.

Er hatte seine Tochter im Keller seines Wohnhauses in Amstetten 24 Jahre lang gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Ein Kind starb kurz nach der Geburt – mehr dazu in Inzestfall von Amstetten: Eine Chronologie (noe.ORF.at; 25.1.2024).