Chronik

Kein Strafverfahren wegen Nacktvideos

Jener Fußballtrainer, der heimlich Aufnahmen von zwei Spielerinnen in der Duschkabine gemacht haben soll, wird strafrechtlich nicht belangt. Das steht nun fest. Nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hat auch ein Richtersenat die Fortführung des Verfahrens abgelehnt.

Bereits im März war der Aufschrei groß. Damals hatte die Staatsanwaltschaft St. Pölten das Verfahren gegen den 27-jährigen Fußballtrainer eingestellt. Er soll möglicherweise bereits über Jahre hinweg Spielerinnen beim Duschen gefilmt haben, aber laut Staatsanwaltschaft liege kein gerichtlich strafbares Verhalten vor, hieß es damals – mehr dazu in Nacktvideos in Kabine: Verfahren eingestellt (news.ORF.at; 5.3.2019).

Richtersenat lehnte Fortführungsantrag ab

Die Anwältin der beiden Spielerinnen, Valentina Murr, wollte das so nicht hinnehmen und stellte einen Fortführungsantrag. Dieser wurde nun allerdings von einem Senat aus drei Richtern, zwei Frauen und ein Mann, abgelehnt – mit der Begründung, dass kein objektivierter Straftatbestand vorliege, wie der ORF Niederösterreich exklusiv erfuhr. Die Anwältin der beiden Frauen wollte diese aktuelle Entwicklung noch nicht kommentieren, sondern zunächst mit ihren Mandantinnen Rücksprache halten.

Im Interview mit noe.ORF.at spricht allerdings die Leiterin des Institutes für Strafrecht an der Universität Wien, Susanne Reindl-Krauskopf, von einer „nicht zufriedenstellenden Lösung“. „Das Strafgesetzbuch kennt schon sehr lange eine Strafbestimmung gegen die unbefugte Tonaufnahme – und in Zeiten, in denen Bilder so wichtig sind wie heutzutage, ist das eigentlich, aus meiner Sicht, ein Ungleichgewicht, wenn man das gesprochene Wort strafrechtlich schützt, aber nicht das Bild“, sagte sie und bestätigte, dass eine unbefugte Bildaufnahme als solche nicht strafbar ist. Eine Diskussion darüber gebe es schon länger.

Laut der Expertin wäre es zwar „überschießend, jede unbefugte Bildaufnahme unter Strafe zu stellen“, denn das würde auch bedeuten, „dass Bilder im öffentlichen Raum möglicherweise vor dem Strafrecht landen“. Sie betonte allerdings, dass Aufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich aus ihrer Sicht „durchaus strafwürdig“ wären. Den Mittelweg zwischen diesen beiden Extremen zu finden, wäre die große Herausforderung, so Reindl-Krauskopf.

Zivilrechtliche Konsequenzen noch möglich

Auch wenn die Aufnahmen keine strafrechtlichen Folgen haben, können die Frauen noch zivilrechtlich gegen den Fußballtrainer vorgehen, denn – auch das muss an dieser Stelle deutlich erwähnt werden – nur weil etwas strafrechtlich nicht verboten ist, ist es deswegen nicht automatisch erlaubt. „Es ist nicht erlaubt, Frauen oder Männer nackt beim Duschen zu filmen“, betonte auch die Expertin. „Wir haben zivilrechtliche Regeln, wir haben das Recht am eigenen Bild.“ Sanktionen im gerichtlichen Strafrecht gibt es allerdings nicht. Das steht nun fest.