Die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21, Absatz 2 Strafgesetzbuch liegen nicht vor, sagte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten am Dienstag gegenüber der Austria Presse Agentur.
Noch keine Anklage
Die Einbringung der Anklage stehe aktuell „noch nicht unmittelbar bevor“, sagte der Sprecher weiter. Es gebe noch weitere „Dinge zu überprüfen“, vor allem in Hinsicht „auf die leugnende Verantwortung des Verdächtigen“. Der Deutsche erklärte bei den bisherigen Einvernahmen unter anderem, das bei ihm gefundene Handy des Opfers von einem Fremden gekauft zu haben.
Die Leiche der Oberösterreicherin war am späten Abend des 28. Mai in einem Gebüsch im Bereich des Parkplatzes des Greinsfurther Einkaufszentrums WestSide City von Angehörigen gefunden worden. Die Frau dürfte auf dem Weg zu ihrem Auto mit dem Beschuldigten zusammengetroffen sein. Der Verdächtige wurde nach etwa zweimonatigen Ermittlungen am 29. Juli in Haag im Bezirk Amstetten festgenommen. Er sitzt in St. Pölten in Untersuchungshaft – mehr dazu in Bluttat in Greinsfurth: Verdächtiger war obdachlos (noe.ORF.at; 31.7.2019).