Wähler Wahlkabinen am Sonntag, 11. Oktober 2015, in einem Wahllokal in Ottakring im Rahmen der Gemeinderats- und Landtagswahl in Wien.
APA/HERBERT NEUBAUER
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Politik

Wilfing will Änderungen bei Wahlbeisitzern

Fast 21.000 Männer und Frauen waren Ende September als Mitglieder der Wahlbehörden bei der Nationalratswahl in Niederösterreich im Einsatz. Allerdings: Es wird immer schwieriger, Freiwillige zu finden. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) schlägt deshalb Änderungen vor.

Um die Wahlbehörden zu besetzen, müssen die Parteien entsprechend der Ergebnisse bei der letzten Wahl Mitglieder vorschlagen. So braucht es etwa für eine Sprengelwahlbehörde einen bzw. eine Vorsitzende und drei Besitzer sowie drei Ersatzbeisitzer. In Summe waren es bei der Nationalratswahl am 29. September etwa 20.800 Mitglieder der Wahlbehörden, die in mehr als 2.600 Wahllokalen für einen reibungslosen Ablauf der Nationalratswahl sorgten. Gerade für kleinere Parteien werde es allerdings immer schwieriger, Wahlbeisitzer zu stellen, heißt es.

So wisse man laut Landtagspräsident Wilfing etwa von dieser Nationalratswahl, „dass zum Beispiel in der Stadt Baden die SPÖ 14 Sprengel und die FPÖ acht Sprengel nicht mehr besetzen konnte“. Ein anderes Beispiel sei die Stadt Tulln gewesen, in der die FPÖ laut Wilfing zwar in allen 22 Sprengeln Mitglieder genannt hätte, diese aber nur in sechs Sprengeln auch anwesend waren. „Daher werden wir darüber nachdenken müssen, wie wir in Hinkunft diese Garantie, dass die Wahlen auch ordnungsgemäß ablaufen, aufrechterhalten können“, so Wilfing gegenüber noe.ORF.at.

Diskussion über Entlohung und Nominierung

Das war am Montag auch Thema bei der Sitzung der Landeswahlbehörde. Als ersten Schritt habe man beschlossen, dass nun erhoben wird, wie sich die einzelnen Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden zusammengesetzt hatten. Ausgehend von diesen Zahlen wolle man dann ein Diskussion starten. Lösungsvorschläge sollen spätestens im Frühjahr im Landtag diskutiert werden.

Konkret kann sich Wilfing etwa vorstellen, dass „wir überall dort, wo die Parteien in der Frist keinen Beisitzer oder Ersatzbeisitzer nennen, der Wahlbehördenleiter – sprich der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin – selbst nachnominieren kann.“ Momentan ist das nicht möglich, denn die Wahlordnung sieht eine Frist vor, bis zu der die einzelnen Parteien Beisitzer und Ersatzbeisitzer nominieren müssen. Tun sie das nicht, bleibt der Platz leer. Allerdings: Damit die Wahlbehörden beschlussfähig sind, müssen zumindest der Vorsitzende und mindestens die Hälfte der berufenen Beisitzer anwesend sein.

Eine Bürgerin am Weg zur Stimmabgabe im Rahmen der Nationalratswahl am Sonntag, 29. September 2019, in Salzburg-Stadt.
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Bei Sprengelwahlbehörden braucht es mindestens einen Vorsitzenden, drei Beisitzer und drei Ersatzbeisitzer

Die fehlenden Wahlbeisitzer waren bereits vor der Nationalratswahl Thema. Der Präsident des Gemeindebundes, Alfred Riedl (ÖVP), hatte schon Mitte September eine Entlohnung der Wahlbeisitzer gefordert – mehr dazu in Faire Entlohnung von Wahlbeisitzern gefordert (noe.ORF.at, 19.9.2019). Dazu sagte Wilfing am Montag: „Ich denke, dass es auch hier vernünftig wäre, eine einheitliche Lösung zu finden. Diese würde bedeuten, dass man mit geringen Entgelten diesen Aufwand, den die Menschen leisten, anerkennt.“

Außerdem soll es laut Wilfing künftig nicht mehr möglich sein, dass ein und dieselbe Person für mehrere Sprengel nominiert wird. So habe es etwa in der Stadt Baden auch den Fall gegeben, dass ein FPÖ-Beisitzer 32 Mal nominiert worden war.

Fehlende Unterschrift: Viele Briefwahlstimmen ungültig

Bei der Sitzung der Landeswahlbehörde am Montag wurde auch das Ergebnis der Nationalratswahl endgültig beschlossen. Interessant ist dabei vor allem, dass ÖVP und FPÖ in Niederösterreich überproportional gewählt wurden und die Grünen deutlich schlechter als im Bundesschnitt abgeschnitten hatten. So stellte Niederösterreich zwar nur knapp 20 Prozent aller Wahlberechtigten, 24,3 Prozent der ÖVP-Stimmen und 21,8 Prozent der FPÖ-Stimmen kamen allerdings von hier. Bei der SPÖ hatte Niederösterreich einen Anteil von 20,2 Prozent an allen Stimmen, bei NEOS 20,3 Prozent. Bei den Grünen waren es 17 Prozent.

Zuletzt wies Wilfing nach der Sitzung der Landeswahlbehörde auf eine weitere Auffälligkeit hin: So waren in Niederösterreich mehr als fünf Prozent der Briefwahlstimmen ungültig, weil die Unterschrift am Kuvert fehlte oder falsch platziert war. Hier müsse es laut Wilfing ebenfalls Änderungen geben und auf die erforderliche Unterschrift noch deutlicher hingewiesen werden.