ehemaliger TÜPL in Völtendorf bei St. Pölten
ORF
ORF
Politik

TÜPL Völtendorf wird Naherholungsgebiet

Ein zehn Jahre andauernder Rechtsstreit um den ehemaligen Truppenübungsplatz Völtendorf (Bezirk St. Pölten) ist zu Ende: Nach dem Kauf durch die Stadt St. Pölten hat der Verwaltungsgerichtshof alle Einsprüche dagegen zurückgewiesen.

Das 140 Hektar große Areal soll zum Naherholungsgebiet werden. St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) bezeichnete das Erkenntnis des Gerichts als „Meilenstein in der Stadtentwicklung“. „Wir wollen den ehemaligen Truppenübungsplatz für eine verträgliche Freizeitnutzung als stadtnahes Erholungsgebiet mit viel Natur und wertvollen Waldflächen für die Zukunft erhalten und weiter entwickeln. Es ist sogar angedacht, bestimmte Teilbereiche unter Schutz zu stellen“, sagte der Stadtchef. Schon vor fünf Jahren wurde angekündigt, dass der TÜPL zum Naherholungsgebiet werden soll – mehr dazu in TÜPL Völtendorf künftig Naherholungsgebiet? (noe.ORF.at; 3.8.2014)

Der ehemalige Truppenübungsplatz ist Teil des übergeordneten Grüngebiets im Westen der Stadt, das von Radlberg über den Stadtwald, den Heirats- und Geburtenwald bei der Teufelhofsiedlung bis zum Brunnenfeld Spratzern und der südlichen Stadtgrenze in St. Georgen reicht. „Langfristig ist es geplant, hier eine durchgehende grüne Verbindung als ‚Klimaschutzgürtel‘ im Westen der Stadt zu schaffen“, wurde in der Aussendung mitgeteilt.

ehemaliger TÜPL in Völtendorf bei St. Pölten
ORF
Die Grundverkehrskommission des Landes lehnte den Kauf des TÜPL ab, nachdem eine Gemeinschaft von 24 Bauern 2009 dagegen Einspruch eingelegt hatte. 2016 hob der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung aber wieder auf

Stadt nach zehn Jahren offiziell Eigentümerin des TÜPL

Die Stadt hat das Gelände vor zehn Jahren um knapp über 2,5 Millionen Euro in einem Bieterverfahren von der Republik Österreich erworben. „Der Kauf wurde allerdings beeinsprucht und nun nach einer Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof endgültig bestätigt“, heißt es in der Aussendung. Der Verwaltungsgerichtshof habe die Revision der Niederösterreichischen Landesregierung abgewiesen und jene der Land- und forstwirtschaftlichen Boden- und Grunderwerbsgenossenschaft für Niederösterreich zurückgewiesen.

Damit sei das angefochtene Erkenntnis des NÖ Landesverwaltungsgerichts, mit dem der Stadt die grundverkehrsbehördliche Genehmigung für den Kauf des ehemaligen Truppenübungsplatzes von der Republik erteilt wurde, bestätigt worden. Der Kaufvertrag könne nun im Grundbuch eingetragen werden und die Stadt werde somit Eigentümerin des Areals.